Was ist ein Blog im Sinn des Kaufrechts?: Eine Sache, ein Recht, oder ein sonstiger Gegenstand (§ 453 BGB)? RA Dr. Carsten Ulbricht benennt die wesentlichen Kaufgegenstände:
- die Domain - die Artikel - das Design - die Kommentare - die von den Kommentatoren angegebenen Daten - andere Daten der Besucher (z.B. Datenbank mit e-Mailadressen zum Newsletterversand) - SonstigesSo vielfältig die Kaufgegenstände sind, so vielfältig sind auch die Rechtsfragen, die sich stellen.