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+++ Internet-Button gegen Kostenfallen: Gesetz tritt im August in Kraft
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Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – am 1. August 2012 tritt es endgültig in Kraft. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat zeitgleich mit einer eigenen Pressemitteilung darauf hingewiesen. Die so genannte „Buttonlösung” geht auf die europäische Verbraucherrechterichtlinie zurück – Deutschland hat sie gute anderthalb Jahre vor Fristablauf umgesetzt. Hierzu Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner:
„Mit der zeitlich vorgezogenen Umsetzung der Button-Lösung setzen wir ein starkes Signal für mehr Verbraucherschutz im Internet. Mit den neuen Regelungen wird den illegalen Auswüchsen im Internet effektiv ein Riegel vorgeschoben.“
Ein Button muss in Zukunft ausdrücklich auf die Kosten hinweisen, wenn man im Internet einkauft. Verstößt ein Verkäufer dagegen, kommt kein Vertrag zustande. Genau das kann sich aber nachteilig auswirken, meinen Kritiker.
Kritische Betrachtung der Button-Lösung auf Telemedicus.
Die Änderungen im Bundesgesetzblatt. Artikel vollständig lesen
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Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzesentwurf zur sog. „Button-Lösung” beschlossen, der nichts weniger bewirken soll, als das Ende von Abo-Fallen im Internet. Ob dieses große Ziel erreicht werden kann, ist allerdings mehr als fraglich. Artikel vollständig lesen
Die Buttonlösung kommt nun aus Europa
Die Buttonlösung im deutschen Alleingang war vor einiger Zeit schon einmal Thema bei Telemedicus. Nun gibt es Neuigkeiten von europäischer Seite. Die Verabschiedung einer neuen Verbraucherrechte-Richtlinie innerhalb der nächsten Wochen scheint nur noch Formsache zu sein. Sollte die Richtlinie wie erwartet in Kraft treten, wird die Button-Lösung wohl mit Sicherheit kommen. Artikel vollständig lesen
Der Gesetzgeber plant, der Abofallenproblematik im Internet Herr zu werden und beabsichtigt, eine sogenannte „Buttonlösung“ einzuführen. Darunter ist eine Informationspflicht zu verstehen, die bei allen Geschäften, die allein im Internet geschlossen werden, greift. Unternehmer sollen verpflichtet werden, noch vor der eigentlichen Bestellung des Verbrauchers einen hervorgehobenen Hinweis auf Preis, Versandkosten- und Dauer, sowie Vertragslaufzeit und automatische Verlängerungen zu geben. Erst nach Kenntnisnahme dieser Daten soll der Verbraucher die Bestellung abschicken können. Artikel vollständig lesen