Diese Woche hat der Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“ ein Fachgespräch zum Thema „Kartellrecht und Plattformen“ veranstaltet, auf dem mehrere Experten aus Wissenschaft, Praxis und seitens interessierter Unternehmen teilgenommen haben. Im Ergebnis waren sich alle einig, dass die geltenden kartellrechtlichen Regelungen lediglich an einigen Stellen an Plattform-Sachverhalte angepasst werden müssten. Zum Beispiel verlangte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, eine klarstellende Regelung, dass eine Marktabgrenzung nicht allein deshalb ausscheide, weil nicht-entgeltliche Marktbeziehungen vorliegen. Auch die Rolle verbraucherschützender Regelungen im Wettbewerb wurde diskutiert. Dieser Aspekt hat vor allem wegen des derzeit laufenden Verfahrens des BKartA gegenüber Facebook wegen des Verdachts auf Konditionenmissbrauch besondere Bedeutung. Der Ausschuss hatte bereits vor der Anhörung mehrere Fragen formuliert (PDF), zu denen ergänzende schriftliche Stellungnahmen eingereicht wurden. Das Bundeskartellamt kündigte in seiner Stellungnahme an, dass demnächst der behördeninterne „Think Tank Internetplattformen” in einem Zwischenbericht den gegenwärtigen Diskussionsstand zu den verschiedenen aufgeworfenen Fragen darstellen werde.
Zur zusammenfassenden Pressemitteilung des BTADA.
Stellungnahme von Ansgar Baums (HP).
Stellungnahme von Dr. Michael Menz (Zalando).
Stellungnahme des BKartA.
Stellungnahme von Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf).
Stellungnahme des VZBV. Artikel vollständig lesen
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann jeder Bürger vom Staat Auskünfte verlangen. Viele IFG-Anfragen scheitern aber an den zahlreichen Ausnahmen, so auch zahlreiche Informationsbegehren an den Bundestag. Das parlamentarische Handeln des Parlaments ist vom Anwendungsbereich des IFG nämlich nicht umfasst. Anwendung findet das Gesetz nach § 1 Abs. 1 S. 2 IFG nur, soweit der Bundestag öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Die Grenzziehung ist schwierig und hat in der Vergangenheit häufig zur Ablehnung von Anfragen geführt.
In gleich zwei aktuellen Fällen haben sich Gerichte nun mit der Frage beschäftigt, wann der Bundestag zur Auskunft nach dem IFG verpflichtet ist. Artikel vollständig lesen
+++ EU-Parlament diskutiert über Beschränkung der Panoramafreiheit
+++ BVerwG: Bundestag muss Einsicht in Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes gewähren
+++ Ermittler kritisieren Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung
+++ EU-Datenschutzreform: Plan für die Verhandlungen bis Ende 2015 steht fest
+++ EU-Netzneutralität: Parlament weicht ursprünglichen Vorschlag auf
+++ Hackerangriff auf Bundestagsverwaltung: Sperrung von zehntausenden Internetseiten Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Zum wiederholten Male in diesem Jahr sorgt die Bundestagsverwaltung für Schlagzeilen, weil sie Journalisten den Zugang zum Bundestag verwehrt. Waren es Anfang des Jahres netzpolitisch interessierte Blogger, müssen dieses Mal die ZDF-Journalisten der Satiresendung „heute-show“ draußen bleiben.
Auch im neuerlichen Fall beruft sich die Pressestelle auf ihre Akkreditierungsbedingungen und die Hausordnung des Bundestages. Während dem Zutritt der Blogger deren fehlende Hauptberuflichkeit entgegengestanden haben soll, wird laut Moderator Oliver Welke nun angeführt, dass die ZDF-Journalisten „keine politisch-parlamentarische Berichterstattung“ leisten würden. Artikel vollständig lesen
In der vergangenen Woche hat der Bundestag einem Autor des Blogs netzpiloten.de den Zugang zu einer Ausschusssitzung verwehrt. Und auch netzpolitik.org hat Schwierigkeiten mit der Akkreditierung beim Bundestag. Hintergrund sind die Akkreditierungsbedingungen für den Zugang von Journalisten zu Sitzungen des Deutschen Bundestages.
Der Bundestag setzt für die Akkreditierung von Journalisten die Vorlage eines Presseausweises voraus. Bloggern und nebenberuflichen Journalisten, die über einen solchen nicht verfügen, wird der Zugang zu Sitzungen neuerdings verwehrt. Diese Praxis steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und der fehlenden alleinigen Legitimationsfunktion eines Presseausweises. Artikel vollständig lesen
Schon vor Jahren hat der Bundestag beschlossen, eine bundesweite Mediendatenbank einzuführen. Diese soll die Verbindungen verschiedener Medienhäuser zentral und öffentlich dokumentieren. Nachdem einige Jahre vergangen waren, ist nun wieder Bewegung in die Sache gekommen. Erscheint die Mediendatenbank nun wirklich? Und wozu braucht es sie überhaupt? Artikel vollständig lesen
Gute zweieinhalb Jahre ist es nun her: Eine Enquete-Kommission für Internet und digitale Gesellschaft sollte her, beschloss der Bundestag. Einstimmig. So einig sind sich die Parlamentarier eher selten. Am Montag beschloss nun die Enquete selbst: Ein eigener Ausschuss im Bundestag muss her. Einstimmig. „Internet und digitale Gesellschaft” soll er heissen – und die Arbeit der Enquete dauerhaft weiterführen. Telemedicus war bei der Sitzung dabei. Artikel vollständig lesen
Nächsten Montag (21. Mai) wird im Bundestag ein öffentliches Gespräch mit Sachverständigen zum Thema „Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet” stattfinden. Die Experten aus Wissenschaft, Praxis und Branchenverbänden werden über Warnhinweismodelle bei Urheberrechtsverletzungen im Internet sowie neue Geschäftsmodelle für die Vermarktung von Musik, Filmen und Büchern diskutieren.
Zuhören kann jeder, der sich bis Freitag (18. Mai) zum Beispiel via E-Mail an [email protected] mit Namen und Geburtsdatum anmeldet. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E.300 des Paul-Löbe-Hauses. Unter www.bundestag.de wird es auch einen Livestream geben.
Zur Tagesordnung der 22. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien. Artikel vollständig lesen
Am Mittwoch hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordert, einen Ausschuss für „Internet und digitale Gesellschaft” einzusetzen. Die entsprechende Enquete-Kommission werde ihre Arbeit bis zur Sommerpause abschließen. Das Thema Internet müsse aber auf der Tagesordnung des Bundestages bleiben. Die Arbeit der Internetentquete wolle man „effektiv fortführen und die erworbene Kompetenz sinnvoll nutzen“. Diese Forderung stieß aber nicht nur auf Gegenliebe. Artikel vollständig lesen