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+++ Bundeskartellamt verschärft Wettbewerbsregeln von Amazon
+++ Cum-Ex-Gespräche: Tagesspiegel erstreitet Auskunft gegen Kanzleramt
+++ Bundestag genehmigt Staatstrojaner bei Bekämpfung von Kindesmissbrauch
+++ Studie veröffentlicht: Führt das NetzDG zum Overblocking?
+++ Hassrede und Desinformation: Reporter ohne Grenzen klagt gegen Facebook
+++ BGH zum beA: Kein Anspruch auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
+++ Bestandsdatenauskunft: Einigung im Streit um Passwortherausgabe
+++ Facebook gegen Bundeskartellamt: Vorlage an den EuGH
+++ BfDI: Verfassungsrechtliche Einwände gegen Staatstrojaner für die Bundespolizei
+++ BKartA stellt Verfahren gegen Amazon ein
+++ EU-Kommission: Bußgeld gegen Qualcomm wegen Preis-Dumpings
+++ Fusion von Kabelnetz-Betreibern Vodafone und UnityMedia freigegeben
+++ OVG Münster: StreamOn verstößt gegen Netzneutralität und Roaming-Regeln
+++ Facebook widerspricht NetzDG-Bußgeld
+++ Bundesdatenschutzbeauftragter warnt vor FaceApp
+++ Justizministerium: Konsultationen zur Umsetzung europäischen Urheberrechts
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Dieser Artikel ist Teil der Artikelreihe „Künstliche Intelligenz”.
Immer mal wieder gibt es eine Debatte um Gefahren, die von Algorithmen ausgehen. Als neuartige technologische Instrumente scheinen sie uns irgendwie menschliche Handlungen abzunehmen. Eine von vielen Forderungen ist die nach einer Regulierung von Algorithmen, mehr noch sogar einer „kartellrechtlichen Regulierung“. Lassen sich derartige Forderungen aber durchsetzen und wäre das Kartellrecht der richtige Aufhänger? Gibt es möglicherweise bereits rechtliche Grundlagen für etwas wie einen „Algorithmen-TÜV”? Artikel vollständig lesen
+++ BKartA: Facebook darf keine Daten aus Drittquellen zusammenführen
+++ BVerfG: Scan von KfZ-Kennzeichen teils verfassungswidrig
+++ EU-Urheberrecht: Verhandlungen zur Richtlinie gehen weiter
+++ BVerfG: Eilantrag gegen Test für Zensus 2021 gescheitert
+++ Ermittlungen wegen angezapfter Stromnetze und geschürfter Bitcoin Artikel vollständig lesen
Heute hat endlich das Bundeskartellamt sein Verfahren gegenüber Facebook abgeschlossen. Demnach werden dem Unternehmen bestimmte Datenverarbeitungen hinsichtlich Drittquellen untersagt. Die Entscheidung bietet Potenzial für angeregte Diskussionen. Hier eine erste Einschätzung und Antworten auf die wesentlichen Fragen: Artikel vollständig lesen
+++ Bundesarbeitsgericht lockert Videobeweis
+++ Journalisten bei Pegida-Demo von Polizei festgesetzt
+++ BGH untersagt Ticketpreisklauseln bei Eventim
+++ Zwiebelfreunde: Durchsuchung war rechtswidrig
+++ Digitalrat der Bundesregierung nimmt Arbeit auf
+++ 5G-Lizenzen: Bundeskartellamt für mehr Wettbewerb
+++ Hamburger Initiative zu Online-Gerichtsverfahren
+++ OLG Dresden: Sixt durfte mit GDL-Chef werben
+++ USK-Freigabe für Computerspiel mit Hakenkreuzen
+++ Es bleibt wohl dabei: beA geht am 3. September online Artikel vollständig lesen
Diese Woche hat der Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“ ein Fachgespräch zum Thema „Kartellrecht und Plattformen“ veranstaltet, auf dem mehrere Experten aus Wissenschaft, Praxis und seitens interessierter Unternehmen teilgenommen haben. Im Ergebnis waren sich alle einig, dass die geltenden kartellrechtlichen Regelungen lediglich an einigen Stellen an Plattform-Sachverhalte angepasst werden müssten. Zum Beispiel verlangte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, eine klarstellende Regelung, dass eine Marktabgrenzung nicht allein deshalb ausscheide, weil nicht-entgeltliche Marktbeziehungen vorliegen. Auch die Rolle verbraucherschützender Regelungen im Wettbewerb wurde diskutiert. Dieser Aspekt hat vor allem wegen des derzeit laufenden Verfahrens des BKartA gegenüber Facebook wegen des Verdachts auf Konditionenmissbrauch besondere Bedeutung. Der Ausschuss hatte bereits vor der Anhörung mehrere Fragen formuliert (PDF), zu denen ergänzende schriftliche Stellungnahmen eingereicht wurden. Das Bundeskartellamt kündigte in seiner Stellungnahme an, dass demnächst der behördeninterne „Think Tank Internetplattformen” in einem Zwischenbericht den gegenwärtigen Diskussionsstand zu den verschiedenen aufgeworfenen Fragen darstellen werde.
Zur zusammenfassenden Pressemitteilung des BTADA.
Stellungnahme von Ansgar Baums (HP).
Stellungnahme von Dr. Michael Menz (Zalando).
Stellungnahme des BKartA.
Stellungnahme von Prof. Dr. Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf).
Stellungnahme des VZBV. Artikel vollständig lesen
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