+++ 5.12.: KRITIS-DachGesetz und die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland, Eco Verband
+++ 5.12.: 132. Netzpolitischer Abend, Digitale Gesellschaft
+++ 13.12.: Teilen oder nicht teilen: Kann die gemeinsame Nutzung von Daten eine praktikable Strategie im Plattformwettbewerb sein?, HIIG
+++ Google setzt Recht auf Vergessenwerden bald weitläufiger um
+++ Auch Unternehmen in öffentlicher Hand müssen der Presse Auskunft erteilen
+++ Referentenentwurf einer BSI-Kritisverordnung veröffentlicht
+++ Videoüberwachung im Hannoveraner Nahverkehr: Datenschützer scheitern mit Verbot
+++ LG Hamburg untersagt Facebook-Nutzer Hasskommentar gegen Dunja Hayali
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Diese Woche hat das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf einer BSI-Kritisverordnung (PDF) veröffentlicht. Dort soll festgelegt werden, welche Anlagen als kritische Infrastrukturen gelten. Die Folge: Die Betreiber dieser Anlagen müssen zum Beispiel nach § 8b Abs. 4 BSIG bestimmte Vorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden und weitere besondere regulatorische Pflichten erfüllen. Hier eine kurze Erläuterung der Voraussetzungen, wann eine kritische Infrastruktur vorliegt. Artikel vollständig lesen