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Nach einer aktuellen Pressemitteilung hat das Bundeskartellamt das Hotelbuchungsportal booking.com abgemahnt. Anlass hierfür sind die sogenannten Bestpreisklauseln, die das Unternehmen in seinen Verträgen verwendet. Die Wettbewerbsbehörde sieht hierin einen Verstoß gegen geltendes Kartellrecht und hat die Betroffene zur Überprüfung ihres Vorgehens aufgefordert. Maßgeblich argumentiert sie dabei mit ihrem Vorgehen gegen HRS, das gerade Anfang diesen Jahres vom OLG Düsseldorf bestätigt wurde.
Aber was sind eigentlich Bestpreisklauseln? Warum sollen diese wettbewerbsbeschränkend sein, obwohl hierdurch doch für Hotelbesucher erschwingliche Preise entstehen? Hier eine kurze Erläuterung: Artikel vollständig lesen