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Wochenrückblick: Verfassungsschutz, Falschparker, Twitter-Abos

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+++ BVerfG: Bundesverfassungsschutzgesetz zu weit, was Datenweitergabe an Behörden betrifft

+++ Fotos von Falschparkenden an die Polizei zu schicken, muss kein Datenschutzverstoß sein

+++ Twitter künftig nur noch als Abo-Modell – inkl. blauem Haken

+++ LG Berlin und BGH uneins wegen Encrochat

+++ Hessischer Verfassungsschutz stellt Strafanzeige wegen NSU-Leaks

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Wochenrückblick: Dashcams, Böhmermann, Rundfunkbeitrag

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+++ BGH entscheidet zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen

+++ OLG Hamburg bestätigt Entscheidung gegen Böhmermann-Gedicht

+++ BVerfG verhandelt über Rundfunkbeitrag

+++ EuG: Netflix scheitert mit Klage gegen Filmförderung

+++ Kryptowährungen: Rat bestätigt neue Richtlinie gegen Geldwäsche

+++ BND schränkt seine Metadaten-Speicherung ein Artikel vollständig lesen

Wochenrückkblick: LSR, Filesharing, Schmähgedicht

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+++ Generalanwalt Maciej Szpunar zur Haftung von Filesharing-Plattformen

+++ LG Hamburg bestätigt teilweises Verbot des Schmähgedichts

+++ Presse-Leistungsschutzrecht: LG Berlin äußert Zweifel an Wirksamkeit

+++ Fake News auf Facebook: LG Würzburg startet mit mündlicher Verhandlung

+++ OLG Düsseldorf äußert Zweifel an Verbot von Bestpreisklauseln

+++ Google macht Datenschutzerklärung für Android-Apps zur Pflicht Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Softwareverkauf, Museumsfotos, G10

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+++ EuGH: Wei­ter­ver­kauf von Soft­ware nur mit Ori­ginal-Daten­träger

+++ LG Stuttgart: Wikipedia-Nutzer muss Museumsfotos löschen

+++ BVerfG: G10-Kommission nicht parteifähig

+++ GStA Koblenz: Beschwerde Erdogans im Fall Böhmermann erfolgos

+++ Kein Anspruch auf ständig neues Smartphone bei Mobilfunkvertrag „mit Handy” Artikel vollständig lesen

Erdogan./.Böhmermann: Entscheidungsauszüge und Analyse

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Kurzanalyse von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Mit Beschluss vom 17.05.2016 hat das Landgericht Hamburg Jan Böhmermann auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan hin verpflichtet, künftig die Äußerung weiter Teile seiner Schmähgedicht-Performance zu unterlassen (Az.: 324 O 255/16). Nunmehr hat das Gericht die Begründung seiner einstweiligen Verfügung veröffentlicht. Nachfolgend eine erste Zusammenfassung der Entscheidung und Analyse der Begründung:
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Wochenrückblick: Böhmermann, Privacy Shield, WhatsApp-AGB

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+++ LG Hamburg verbietet Teile des Böhmermann-Gedichts

+++ Artikel-31-Ausschuss: Noch keine Zustimmung zum Privacy Shield

+++ KG: WhatsApp muss deutschsprachige AGB bereitstellen

+++ OLG Stuttgart: Dashcam-Aufzeichnungen grundsätzlich verwertbar

+++ Update Adblocker: Adblock Plus-Anbieter droht Niederlage vor OLG Köln
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„Majestätsbeleidigung“: Anlass für eine Normenkontrolle?

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Die Bundesregierung hat das vom türkischen Staatspräsidenten Erdogan beantragte Strafverfahren nach § 103 Strafgesetzbuch (StGB) gegen Böhmermann genehmigt – vorgeblich um den Weg frei für ein rechtsstaatliches Verfahren zu machen (siehe die Stellungnahmen bei der Presseschau auf Welt.de). Eine Vorverurteilung liegt in dieser Genehmigung laut Kanzlerin Merkel nicht. Fragwürdig ist ihre Entscheidung aber dennoch. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: DSGVO, Böhmermann, Geschäftsgeheimnisse

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+++ Böhmermann: Bundesregierung erteilt Ermächtigung

+++ OLG Köln: Umstrittene Äußerung über Claudia Roth zulässig

+++ Datenschutzgrundverordnung verabschiedet

+++ Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet

+++ Gesetzentwurf: Nächster Schritt zum Autonomen Fahren Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Hyperlinks, Online-Archive, Schmähgedicht

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+++ EuGH-Generalanwalt: Keine Urheberrechtsverletzung durch bloßes Verlinken

+++ Jan Böhmermanns Schmähgedicht: Staatsanwaltschaft ermittelt

+++ BGH zu Verdachtsberichten in Online-Archiven

+++ Datenschutzgrundverordnung in quasi-finaler Version veröffentlicht

+++ EuGH-Richter zweifeln an Rechtmäßigkeit der Speicherung von Fluggastdaten Artikel vollständig lesen

Rostock-Lichtenhagen-Foto: Die Häme trifft den Falschen

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Nachdem vor drei Jahren die Debatte über das Urheberrecht in der digitalen Welt wohl seine emotionale Spitze erreicht hatte, zeigt jetzt ein über zwanzig Jahre altes Foto: Die Aufregung um den Schutz kreativer Güter ist weiter in vollem Gange.

Die Geschichte um das berühmte Rostock-Lichtenhagen-Foto schlägt eine unschöne Richtung ein – und leider wird der Falsche verspottet. Artikel vollständig lesen

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