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Die Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland baut die Eingriffsbefugnisse von Polizei und Geheimdiensten fortlaufend aus – bis Karlsruhe sie wieder kassiert. Im Zentrum der rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskussion stehen dabei die Kompetenzen zur Überwachung von (verschlüsselter) Telekommunikation und der Nutzung neuer Technologien, z.B. zur Auswertung großer Datenmengen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung wichtige Leitplanken anhand des Grundrechtsschutzes, insbesondere bezüglich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und des extraterritorialen Grundrechtsschutzes gesetzt. Der Beitrag zeichnet die wesentlichen Argumente der Rechtsprechung anhand der Entscheidungen zum BND-Gesetz und zur Antiterrordatei nach. Die jüngst verabschiedete „Quellen-TKÜ-Plus“ wird einer kritischen Würdigung unterzogen. Abschluss bildet ein Ausblick unter Berücksichtigung des Entwurfs zum Artificial Intelligence Act. Artikel vollständig lesen
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