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Die Open Data Initiative fragdenstaat.de hat sich vor Land- und Kammergericht Berlin gegen das Bundesinnenministerium durchgesetzt. Das Ministerium hatte fragdenstaat.de Anfang des Jahres abgemahnt, weil das Portal ein internes Gutachten des Ministeriums im Netz veröffentlicht hatte. Der Vorwurf des BMI: Urheberrechtsverletzung.
Wie nun (auf etwas kuriose Weise) bekannt wurde, haben sowohl Land- als auch Kammergericht im einstweiligen Rechtsschutz zu Gunsten von fragdenstaat.de entschieden (Az. 15 O 58/14 und 24 W 21/14). Kann das Urheberrecht nun nicht mehr gegen unliebsame Informationen im Netz genutzt werden? Ein Durchbruch für die Meinungsfreiheit? Mitnichten. Artikel vollständig lesen