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OLG Dresden: Bot-Hersteller darf Client-Software nicht nutzen

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Das OLG Dresden hat eine weitere Entscheidung in der Auseinandersetzung zwischen Blizzard und Bossland gefällt (Az.: 14 U 1127/14). Demnach darf der Bot-Anbieter die Client-Software für die beiden Spiele World of Warcraft und Diablo III nicht zu gewerblichen Zwecken vervielfältigen. Die Entscheidung stellt das Geschäftsmodell professioneller Bot-Programmierer entscheidend in Frage. Wir haben den Volltext beim Gericht angefordert und möchten unseren Lesern hier eine Analyse anbieten. Artikel vollständig lesen

OLG Hamburg verbannt WoW-Bots aus Azeroth

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Ende letzten Jahres hat das OLG Hamburg der Bossland GmbH untersagt, die beiden WoW-Bots Honorbuddy und Gatherbuddy zu vertreiben (Az.: 3 U 86/13). Die Entscheidung ist ein Höhepunkt in einem jahrelangen Streit zwischen Blizzard und Bossland und behandelt einige wichtige Fragen zum Thema Bots und Regeln in Online-Spielen. Mittlerweile liegt das Urteil bei uns im Volltext vor. Artikel vollständig lesen

Diablo III: vzbv mahnt Blizzard ab

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Spielehersteller Blizzard wegen mangelhafter Informationspolitik abgemahnt. Das hat der Verbraucherschutzverband in einer Pressemeldung bekannt gegeben.

Grund für die Abmahnung seien die zahlreichen Beschwerden von Spielern zu „Diablo III“. Das erst am Mitte Mai veröffentlichte Spiel halte dem Käufer wesentliche Informationen vor, die er vor dem Kauf wissen müsse. Dabei handele es sich einerseits um die Notwendigkeit einer dauerhaften Internetverbindung zur Nutzung des Spiels, andererseits um die Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk Blizzards. Diese Pflicht beschränke sich nicht auf eine einmalige Eingabe des Produkt-Keys, sondern setze zur Nutzung des Spiels die Registrierung eines persönlichen Accounts voraus. Zudem hätten viele Spieler über einen längeren Zeitraum wegen technischer Schwierigkeiten keinen Zugang zu „Diablo III“ gehabt.

Der Spielehersteller soll nun bis zum 13. Juli eine Unterlassungserklärung abgeben.

Zur Pressemeldung des vzbv.

Abbildung: Produkt-Cover von Diablo 3, © Blizzard. Artikel vollständig lesen

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