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Telemedicus: Stellungnahme zur Zweckänderung in der DS-GVO

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Telemedicus hat Ende vergangener Woche auf Anfrage eine schriftliche Stellungnahme zur Regelung der so genannten Zweckänderung in der geplanten Datenschutzgrundverordnung an das Bundesministerium des Inneren übersandt. Hintergrund: Das BMI führt eine schriftliche Anhörung von Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft und Netzcommunity durch. Es geht um die Frage, ob eine zweckändernde Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 4 DS-GVO (E) auch aufgrund berechtigten Interesses im Sinne von Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO (E) zulässig sein sollte oder nicht. Unsere Stellungnahme stellen wir als Volltext nun auch hier im Blog bereit. Artikel vollständig lesen

Rezension: Mayer-Schönberger/Cukier, Big Data

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Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.

„Big Data” ist ein Thema, das aktuell in Wirtschaft und Informatik schwer gefragt ist. Auch für das Informationsrecht ist die Frage interessant, welche Chancen und Risiken mit wachsenden Datenmengen und ihrer Verwertung verbunden sind.

Das vorliegende Werk verschafft einen ersten Überblick über die Materie. Wenngleich es sich nicht um juristische Fachliteratur handelt, gibt es auch einen Eindruck über den Bedarf der juristischen Aufarbeitung. Verfasst wurde „Big Data“ von einem Juristen (Viktor Mayer-Schönberger) und einem Angehörigen der Berufsgruppe der „Daten-Editoren” (Kenneth Cukier).

Artikel vollständig lesen

Michael Seemann zu „Big Data“

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Michael Seemann alias mspr0 hat auf der Webseite „Ctrl+Verlust“ einen lesenswerten Artikel zu „Big Data“ veröffentlicht. „Big Data“ meint große Datenmengen, wie sie weltweit bei verschiedensten Abläufen im Zusammenhang mit Computern anfallen. Hier etablieren sich zukunftsträchtige Technologien, die den Umgang mit großen Datenmengen regeln.

Seemann meint, dass mit Big Data ein Kontrollverlust einhergeht, bei dem Nutzer zunehmend die Kontrolle über Daten und Inhalte im Internet verlieren:

Big Data greift meist auf Bestandsdaten zurück, die zu einem ganz anderen Zweck erhoben wurden (Tracking, Suchabfragen, Mobiltelefonzellenortung, medizinische Daten, etc.) und korreliert sie mit anderen Datensätzen. Das erlaubt verblüffende Erkenntnisse. Und zwar in jeder Hinsicht verblüffend: vielleicht auch über mich.

Problematisch sei die De-Anonymisierbarkeit von Daten. Diese Diskussion wirke auch im Umfeld der EU-Datenschutzverordnung – bei der Frage nach der Definition vom Personenbezug von Daten. Seemann prophezeit: Der Zeitpunkt sei gekommen, in dem der Datenschutz „von einem freiheitsermöglichenden Schutzrecht zu einem freiheitseinschränkenden Regime wird“.

Zum Artikel „Grechenfrage Big Data“. Artikel vollständig lesen

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