Telemedicus

Tag Archives

Wochenrückblick: Facebook, Bibliotheken, Zeugen Jehovas

, von , 0 Kommentare

+++ BGH: Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account eines verstorbenen Kindes

+++ Britische ICO verhängt Bußgeld gegenüber Facebook

+++ EuGH zur Datenerhebung durch Zeugen Jehovas

+++ KG: Digitale Bibliotheken müssen Embedding nicht verhindern

+++ OLG Frankfurt: Dritt-Plattformverbote für Luxuswaren zulässig Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Facebook, UrhWissG, StreamOn

, von , 0 Kommentare

+++ Guardian berichtet über interne Löschkriterien von Facebook

+++ UrhWissG: Anhörung im Rechtsausschuss steht bevor

+++ Verbraucherschützer fordern Verbot von StreamOn-Service der Telekom

+++ Ministerrat beschließt Quote für europäische Filme bei Video-on-Demand

+++ LG Hamburg: Schadensersatz wegen illegaler Sky-Streams Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: WLAN, Adblocker, Watchblogs

, von , 0 Kommentare

+++ WLAN-Privileg: Bundesrat stimmt für TMG-Änderung

+++ Vor dem OLG Stuttgart: Berufung gegen Adblocker zurückgenommen

+++ Kabinett verabschiedet Transparenzverordnung für Internet-Provider

+++ Generalanwalt: E-Books müssen von Bibliotheken verliehen werden dürfen

+++ VG Augsburg lehnt presserechtlichen Auskunftsanspruch eines „Watchblogs“ ab

+++ EGMR: Günther Jauchs Beschwerde wegen “Bunte“-Artikel ist unzulässig

+++ Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz

Artikel vollständig lesen

BGH legt Bildungsschranke § 52a UrhG etwas weiter aus

, von 0 Kommentare

§ 52a UrhG erlaubt die öffentliche Zugänglichmachung kleiner Werkteile zugunsten von Unterricht und Forschung. Die Schrankenregelung grenzt das Urheberrecht zu Bildungszwecken ein und sichert dem Rechtsinhaber dafür das Recht auf eine angemessene Vergütung zu, § 52a Abs. 4 UrhG.

Die Auslegung der Norm bereitet der Praxis seit jeher Schwierigkeiten; sie wurde als zahnloser Tiger und nicht praktikabel angesehen. So war bislang nicht klar, was „kleine Werkteile” sind. Der BGH hat nun entschieden (Az. I ZR 76/12): Höchstens 12 % und nicht mehr als 100 Seiten sind als „kleine Teile” von Werken gemäß § 52a UrhG anzusehen; außerdem darf der Rechtsinhaber keine angemessene Lizenz für die Nutzung angeboten haben. Artikel vollständig lesen

Elektronische Leseplätze: BGH legt Fall dem EuGH vor

, von 0 Kommentare

Dem deutschen Urheberrecht ist in letzter Zeit immer wieder vorgeworfen worden, Wissenschaft und Bildung im Weg zu sein. Zwar sieht das Urheberrecht einige Ausnahmen für Bibliotheken und Bildungseinrichtungen vor. Die Schrankenbestimmungen sind allerdings zum Teil sehr eng gefasst, sodass immer wieder Rechtsunsicherheit herrscht. Zum Beispiel bei § 52b UrhG, der Ausnahmen für elektronische Leseplätze in Bibliotheken vorsieht.

Einige Auslegungsfragen hat der Bundesgerichtshof heute dazu dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Artikel vollständig lesen

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory