Dem deutschen Urheberrecht ist in letzter Zeit immer wieder vorgeworfen worden, Wissenschaft und Bildung im Weg zu sein. Zwar sieht das Urheberrecht einige Ausnahmen für Bibliotheken und Bildungseinrichtungen vor. Die Schrankenbestimmungen sind allerdings zum Teil sehr eng gefasst, sodass immer wieder Rechtsunsicherheit herrscht. Zum Beispiel bei § 52b UrhG, der Ausnahmen für elektronische Leseplätze in Bibliotheken vorsieht.
Einige Auslegungsfragen hat der Bundesgerichtshof heute dazu dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Artikel vollständig lesen
Haftet der One-Click-Hoster Rapidshare für die Inhalte seiner Kunden? Diese Frage beschäftigt deutsche Gerichte seit vielen Jahren. Die Antwort fiel stets sehr unterschiedlich aus. Zuletzt machte das OLG Hamburg eine Kehrtwende bei seiner Rechtsprechung, doch klar ist die Lage noch lange nicht.
Gestern hat nun der Bundesgerichtshof über die Haftung von Rapidshare entschieden. Geklärt ist damit aber immer noch nichts. Artikel vollständig lesen
Abmahnungen sind für viele ein stetes Ärgernis. Oftmals scheint es dem Abmahnenden nur um die Kosten zu gehen. Das Gesetz sieht hierfür eine Missbrauchsregelung vor. Wer eine Abmahnung erhält, kann sie aber nicht so einfach als missbräuchlich abtun. Der Abgemahnte muss zunächst alle Umstände des Falles abwägen. Wichtig sind deshalb handfeste Indizien.
Ein Indiz für eine missbräuchliche Abmahnung ergibt sich aus dem neuen Bauheizgerät-Urteil des BGH. Der BGH hat das Urteil bereits im Dezember 2011 verkündet. Diese Woche ist es nun im Volltext erschienen. Artikel vollständig lesen
Das Zitat im Urheberrecht wird häufig missverstanden. Das Gesetz stellt sehr hohe Anforderungen und nicht alles, was im Volksmund noch als Zitat durchgeht, wird auch vom Urheberrecht als Zitat erfasst. Das musste auch ein ehemaliger Amtsrichter schmerzlich erfahren, der vor dem BGH mit seinem Verständnis eines urheberrechtlichen Zitates gescheitert ist.
Bereits im November 2011 hat der BGH seine Entscheidung „Blühende Landschaften” verkündet, heute ist der Volltext erschienen. Darin befasst sich der BGH ausführlich mit den Anforderungen an Zitate und das Spannungsverhältnis zur Kunstfreiheit. Artikel vollständig lesen
Die Honorarbedingungen des Axel-Springer-Verlages gegenüber freien Journalisten sind teilweise unwirksam. Dies hat am Donnerstag der BGH entschieden. Die Einräumung umfassender urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Verlag hielt der Revision jedoch stand. Artikel vollständig lesen
Wer sich einen Markennamen gesichert hat, muss diese auch benutzen. Andernfalls verfällt die Marke. Die Nutzung als bloßer Domainname reicht allerdings nicht. Das hat das BGH gestern im Fall der Marke „ZAPPA“ entschieden (Az. I ZR 135/10).
Der Zappa Family Trust, der den Nachlass des Musikers Frank Zappa verwaltet, habe die Marke innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung nicht rechtserhaltend benutzt. Die Marke sei daher mangels Benutzung verfallen. Insbesondere die Verwendung des Domainnamens zappa.com reichte dem BGH nicht als markenmäßige Verwendung des Zeichens aus. Das Publikum fasse den Domainnamen lediglich als Hinweis auf eine Internetseite mit Informationen über den Musiker Frank Zappa auf.
Anlass des Streits war die Veranstaltung eines Festivals mit der Bezeichnung „Zappanale“. Der Markeninhaber sah hierin eine Verletzung seiner Rechte aus der Gemeinschaftsmarke „ZAPPA“ und ist gegen die Bezeichnung vorgegangen – jedoch ohne Erfolg.
Wer fremde Inhalte über ein RSS-Feed in die eigene Webseite einbindet, muss diese ohne Anlass nicht auf Rechtsverletzungen prüfen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Artikel vollständig lesen
Ende April hat der BGH entschieden, dass ein Bankkunde für einen Pharming-Angriff haften kann – obwohl er von einem Dritten ausgetrickst wurde. Das hat er (wieder einmal) zunächst per Pressemitteilung mitgeteilt. Seit Anfang letzter Woche liegt das Urteil nun im Volltext vor. Wir haben es uns einmal genauer angeschaut. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat am letzten Dienstag zur internationalen Zuständigkeit von Gerichten bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen entschieden. Vorher hatte er in einem Verfahren bezüglich Archivmeldungen im Internet eine Vorlage an den EuGH gerichtet. Dieser entschied damals:
„International ist auch das Gericht zuständig, an dessen Ort das Opfer den Mittelpunkt seiner Interessen hat. In der Regel ist dies der Ort seines gewöhnliches Aufenthaltes.“
Der BGH bejahte darauf aufbauend eine Zuständigkeit der deutschen Gerichte. Er entschied weiter:
„…dass der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nach deutschem Recht zu beurteilen ist, weil der Erfolgsort in Deutschland liegt. Denn hier wird die Achtung, die der in Deutschland wohnhafte Kläger in seinem Lebenskreis in Deutschland genießt, gestört.“
Weiter zur Pressemitteilung des BGH vom 08.05.2012.
Weiter zum Urteil des EuGH vom 25.10.2011.
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Der BGH hat heute über einen möglichen Auszahlungsanspruch gegen eine Bank nach einem Pharming-Angriff entschieden. Dieser sei zwar entstanden, aber durch Aufrechnung erloschen. Die Bank habe nämlich einen entgegenstehenden Schadensersatzanspruch gegen den Kontoinhaber, wenn dieser trotz deutlicher Hinweise seiner Bank Daten an Unberechtigte preisgebe.
Der Kläger hat sich gegenüber der Bank durch seine Reaktion auf diesen Pharming-Angriff schadensersatzpflichtig gemacht. Er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, indem er beim Log-In-Vorgang, also nicht in Bezug auf einen konkreten Überweisungsvorgang, trotz des ausdrücklichen Warnhinweises der Bank gleichzeitig zehn TAN eingegeben hat.
Seit dem 31.10.2009 besteht mit § 675v II BGB allerdings eine Haftungsprivilegierung für Schadensersatzansprüche. In Fällen einfacher und leichter Fahrlässigkeit entfällt dann ein solcher. Die Bank könnte dann auch nicht aufrechnen.
Zur Mitteilung der Pressestelle des BGH.
Zur Meldung bei juris.de. Artikel vollständig lesen