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BGH: Screen Scraping keine Wettbewerbsverletzung

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Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Screen Scraping wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen einer Fluggesellschaft und einer Vermittlungsplattform für Billigflüge im Internet. Die Plattform hatte die Angebote verschiedener Fluggesellschaften aus deren Internetseiten mittels Screen Scraping extrahiert. Genau das hatte die Fluggesellschaft aber in ihren AGB, die man zum Abrufen der Angebote akzeptieren musste, untersagt.

Der BGH hat nun klargestellt, dass dieses Vorgehen wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Aus der Pressemeldung:

„Allein der Umstand, dass sich die Beklagte über den von der Klägerin in ihren Geschäftsbedingungen geäußerten Willen hinwegsetzt, keine Vermittlung von Flügen im Wege des sogenannten „Screen-Scraping“ zuzulassen, führt nicht zu einer wettbewerbswidrigen Behinderung der Klägerin. Ein Unlauterkeitsmoment kann allerdings darin liegen, dass eine technische Schutzvorrichtung überwunden wird, mit der ein Unternehmen verhindert, dass sein Internetangebot durch übliche Suchdienste genutzt werden kann. Einer solchen technischen Schutzmaßnahme steht es aber […] nicht gleich, dass die Klägerin die Buchung von Reisen über ihre Internetseite von der Akzeptanz ihrer Geschäfts- und Nutzungsbedingungen durch Ankreuzen eines Kästchens abhängig macht und die Beklagte sich über diese Bedingungen hinwegsetzt.”

Für das Vermittlungsportal spreche auch, dass das Geschäfttsmodell die Preistransparenz auf dem Markt der Flugreisen fördert und dem Kunden das Auffinden der günstigsten Flugverbindung erlaubt, so der BGH in seiner Pressemeldung weiter.

Die Entscheidung ist noch nicht im Volltext verfügbar. Außerdem hat der BGH offenbar nicht darüber zu entscheiden gehabt, ob Screen Scraping auch urheberrechtlich zulässig ist.

Zur Pressemeldung des BGH. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Google, Leistungsschutzrecht, Netzneutralität

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+++ BGH entscheidet über Googles Autocomplete

+++ BGH legt Fragen zum Einbinden von Youtube-Videos dem EuGH vor

+++ Presse-Leistungsschutzrecht in Bundesgesetzblatt verkündet

+++ Bundestag debattiert über Netzneutralität

+++ Stiftung Warentest ändert Bedingungen für Werbung mit Testergebnissen

+++ Staatssekretär Max Stadler gestorben Artikel vollständig lesen

EuGH-Vorlage: Verletzt Framing das Urheberrecht?

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Der BGH hat heute dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, unter welchen Umständen das Einbinden fremder, urheberrechtlich geschützter Inhalte im Wege des Framing zulässig ist. Eine Frage von großer Tragweite – geht es doch ein Stück weit auch um die „Sharing-Kultur” des Internets. Artikel vollständig lesen

BGH: Die Grenzen der Rechtmäßigkeit bei Googles Autocomplete

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Die Autocomplete-Funktion von Google kann das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen. Das hat der BGH gestern entschieden (Az. VI ZR 269/12) und einen Streit um die Autocomplete-Funktion an das OLG Köln zurückverwiesen. Eine Pflicht zur Vorabkontrolle von Suchvorschlägen lehnt der BGH allerdings ab. Ein spannendes Urteil, das aber wohl nicht alle Fragen beantwortet. Artikel vollständig lesen

Urteile als Nebenverdienst beim BGH

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Der Bundesgerichtshof ist eines der wichtigsten Gerichte Deutschlands. Seine Urteile haben Gewicht, sorgen für Klarheit und Einheit des Rechts. Doch Urteile des BGH haben nicht nur juristischen Wert, sondern auch einen wirtschaftlichen. Denn beim BGH ist es üblich, dass Richter Urteile nicht nur gegenüber den Streitparteien und der Öffentlichkeit verkünden, sondern auch an Fachzeitschriften einsenden – und dafür Veröffentlichungshonorare erhalten. Ähnlich ist das bei vielen anderen Gerichten in Deutschland. Artikel vollständig lesen

BGH: Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

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Wirbt ein DSL-Provider damit, beim Wechsel vom alten zum neuen Anbieter die Kündigungsabwicklung zu übernehmen und „alles Weitere” zu erledigen, trägt er das Risiko eines technischen Fehlers beim Kunden. Das gilt auch dann, wenn der Grund für den technischen Fehler beim früheren Provider liegt. In einem solchen Fall ist die außerordentliche Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund für den Kunden möglich. Das hat der BGH Anfang März entschieden (Az. III ZR 231/12).

Der Provider hat aber auch nach der Kündigung einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die tatsächliche Weiterbenutzung des Anschlusses. Artikel vollständig lesen

BGH: Internet für Lebenshaltung von zentraler Bedeutung

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Steht einem Anschlussinhaber aufgrund eines Provider-Fehlers kein Internet zur Verfügung, kann der Anschlussinhaber für den Ausfall Schadensersatz verlangen. Das hat der BGH heute entschieden, wie er in einer Pressemeldung mitteilte. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: WCIT, Sampling, EU-Patent

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+++ Bundesrat nickt schärfere Telefon-Überwachung ab

+++ WCIT: Neue International Telecommunication Regulations ohne Deutschland

+++ BGH: Sampling verstößt gegen Rechte von Tonträgerherstellern

+++ BGH präzisiert Rechtsprechung zum Keyword-Advertising

+++ EU-Patent kommt ab 2014

+++ Bundesregierung: Leistungsschutzrecht könnte für soziale Netzwerke gelten

+++ CDU lässt Piratenpartei abmahnen

+++ Frankreich: Zwischenbericht zu Three Strikes und Hadopi

+++ Schweizer CCC gegründet Artikel vollständig lesen

BGH: Sampling verstößt gegen Rechte von Tonträgerherstellern

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Der BGH hat gestern entschieden, dass die Verwendung von Samples gegen Tonträgerherstellerrechte verstoßen kann. Damit wies er die Revision in einem Rechtstreit zurück, mit dem er sich bereits in seiner Entscheidung Metall auf Metall zu beschäftigen hatte.

Anlass für den Streit war eine Klage der Elektro-Band Kraftwerk gegen die Rap-Sängerin Sabrina Setlur und zwei Komponisten. Diese hatten in dem Stück „Nur Mir” ein kurzes Sample aus dem Stück „Metall auf Metall” von Kraftwerk verwendet. Dabei handelt es sich um einen kurzen Tonausschnitt, in diesem Fall eine etwa zweisekündige Rhythmussequenz. Diese lief bei „Nur Mir” in ständiger Wiederholung.

Solche Samplings können unter Umständen eine „freie Bearbeitung” darstellen, wenn sie in einem komplexen Musikstück nur einen kleinen Teil der Musik einnehmen. Ein zentrales Argument der Kläger an dieser Stelle: Die Beklagten hätten diese Sequenz ohne weiteres auch selbst einspielen können und sie nicht von der CD kopieren müssen.

Dem schloss sich der BGH nun an: Das Recht der freien Nutzung bestehe in diesem Fall nicht. Es sei einem durchschnittlich ausgestatteten und befähigten Musikproduzenten möglich gewesen, eine eigene Tonaufnahme herzustellen, die dem Original gleichwertig ist.

Die Entscheidung ist noch nicht im Volltext verfügbar. Die genaue Argumentation des BGH ist deshalb noch nicht bekannt.

Zur Pressemitteilung des BGH.
Telemedicus zur ersten Metall auf Metall-Entscheidung des BGH von 2008. Artikel vollständig lesen

Elektronische Leseplätze: BGH legt Fall dem EuGH vor

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Dem deutschen Urheberrecht ist in letzter Zeit immer wieder vorgeworfen worden, Wissenschaft und Bildung im Weg zu sein. Zwar sieht das Urheberrecht einige Ausnahmen für Bibliotheken und Bildungseinrichtungen vor. Die Schrankenbestimmungen sind allerdings zum Teil sehr eng gefasst, sodass immer wieder Rechtsunsicherheit herrscht. Zum Beispiel bei § 52b UrhG, der Ausnahmen für elektronische Leseplätze in Bibliotheken vorsieht.

Einige Auslegungsfragen hat der Bundesgerichtshof heute dazu dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Artikel vollständig lesen

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