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Telemedicus Sommerkonferenz 2022: CfPP / Save the date

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Im Sommer gibt es wieder eine Telemedicus-Sommerkonferenz. Sie findet am 8. und 9. Juli 2022 in Berlin statt. Die Telemedicus-Redaktion freut sich gemeinsam mit der RIoT-Forschungsgruppe des Weizenbaum-Instituts auf den Austausch mit allen, die ebenfalls für das Recht der Informationsgesellschaft brennen. 

Die Facts zur Soko22 in Kürze:
Termin: Freitag, 8. Juli, und Sonnabend, 9. Juli 2022
Veranstaltungsort: Microsoft Atrium, Unter den Linden 17, 10117 Berlin
Frist zum Einreichen von Vorschlägen: 1. April 2022

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Neues zur #soko16: Orga, Zeitplan und Geschäftsführer

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Am Wochenende haben wir uns intern zur Telemedicus-Winterkonferenz in Köln getroffen. Neben einigen anderen Themen stand auch die Organisation der #soko16 auf der Agenda. Hier die Neuigkeiten in Kürze:

  • Geschäftsführer: Wir wollen einen eigenen Geschäftsführer für die #soko16 einsetzen. Hans-Christian Gräfe, langjähriger Autor bei Telemedicus und bereits bei den letzten Sommerkonferenzen unersetzlich, wird dieses Mal die Organisation bündeln.
  • Zeitplan: Der vorläufige Zeitplan steht. Wir wollen einige Anregungen von der letzten Sommerkonferenz umsetzen und dieses Jahr etwas mehr Zeit für Diskussionen ermöglichen.
  • Speaker: Wir haben bereits einige interessante Speaker gewinnen können – Professoren, Experten aus der Wirtschaft und spezialisierte Anwälte. Außerdem haben wir bereits eine Keynote-Speakerin.
  • Landing-Page: In den nächsten Wochen wird unsere Landing-Page online gehen. Dort finden Sie stets neue Informationen über Themen, Speaker und Abläufe.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. Bleiben Sie dran oder folgen Sie uns auf Twitter (#soko16). Artikel vollständig lesen

Presse-Leistungsschutzrecht: Aus durch fehlende Notifikation?

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Die Diskussion um das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger scheint kein Ende zu nehmen. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass die Regierungskoalition die Initiative diesen Freitag wieder auf die Tagesordnung gesetzt hat – in einer abgewandelten Form.

Auch wenn die neue Variante einige Bedenken ausräumt, bleibt doch ein weiteres Problem: Prof. Thomas Hoeren von der Uni Münster kommt in einem Kurzgutachten zu dem Ergebnis, dass möglicherweise europarechtliche Vorgaben dazu führen könnten, dass das neue Gesetz von vornherein unwirksam wäre. Grund hierfür ist das Notifikationsverfahren nach der Richtlinie 98/48/EG. Ist das tatsächlich so – und welche Folgen könnte es haben? Artikel vollständig lesen

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