+++ LG Hamburg: Verbot zentraler Aussage eines Spiegel Artikels über Lindemann
+++ § 353d StGB: fragdenstaat veröffentlicht Beschlüsse aus laufendem Verfahren
+++ BAG: Kündigung nach Beleidigung in WhatsApp-Gruppe
+++ U.S. Bundesgericht: Kein Schutz für KI-generierte Kunst
+++ LG Baden-Baden: Kein Kontakt zu Kunden über private Accounts
+++ BMJ: Referentenentwurf für mehr Videoverhandlungen vor Gericht
+++ Datenschutzkonferenz zu Microsoft 365
+++ Riesiger WhatsApp Leak mit 487 Millionen Telefonnummern?
+++ LG München I: „Gollum“ ist eine Beleidigung
+++ Antisemitismusbeauftragter verklagt Twitter
+++ Meta mit verbessertem Datenschutz für Jugendliche
+++ BGH: Rechteinhaber dürfen Schutz gegen Framing einfordern
+++ Hamburg: Hausdurchsuchung nach beleidigendem Tweet
+++ BGH zum digitalen Vertragsgenerator Smartlaw
+++ BGH: Influencer*innen müssen nicht mehr alle Produktbeiträge als Werbung kennzeichnen
+++ Datenpanne bei Oracle Tochter enthüllt Tracking-Praxis
+++ DSGVO: Französisches Verwaltungsgericht bestätigt Bußgeld gegen Google
+++ BVerfG: Verhältnis von Meinungsfreiheit und Beleidigung
+++ Bundestag erweitert Meldepflichten für Telemediendienste
+++ Staatstrojaner für alle (Geheimdienste)
+++ EU Kommission untersucht App-Store-Regeln Artikel vollständig lesen
+++ Recht auf Vergessenwerden: Französisches Gericht kassiert Strafe gegen Google
+++ KG Berlin: Renate Künast erringt weiteren Teilerfolg in Sachen Schmähkritik
+++ Bundestag verabschiedet neues Gesetz zum Pandemieschutz
+++ Corona – Mobilfunkprovider sollen Standortdaten an die EU liefern
+++ Corona – Abstimmung per E-Mail im Europäischen Parlament
+++ Corona und der Digitalpakt
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Die Bundesregierung hat das vom türkischen Staatspräsidenten Erdogan beantragte Strafverfahren nach § 103 Strafgesetzbuch (StGB) gegen Böhmermann genehmigt – vorgeblich um den Weg frei für ein rechtsstaatliches Verfahren zu machen (siehe die Stellungnahmen bei der Presseschau auf Welt.de). Eine Vorverurteilung liegt in dieser Genehmigung laut Kanzlerin Merkel nicht. Fragwürdig ist ihre Entscheidung aber dennoch. Artikel vollständig lesen