Das Taurus-Riff ist wohl kein Werk nach § 2 Abs. 2 UrhG: Das Gitarrenriff erreicht (in den mit Stairway übereinstimmenden Teilen) mangels individueller Komposition keine Schöpfungshöhe. Es handelt sich um eine Standard-Akkordabfolge, typisch im Latin-Bereich.
Keine Bearbeitung bei unterstellter Werkqualität: Die Eigenart des Taurus-Riffs ist gering; das Stairway-Riff enthält etwa eine eigenständige Melodie im oberen Akkordvoicing – und entfernt sich schon deshalb als nachgeschaffenes Werk weit genug vom Ausgangsriff. Das entspricht der Formel, die den Grenzbereich zwischen Bearbeitung und freier Benutzung definiert: Je weniger individuell die Komposition, desto eher darf sich ein nachgeschaffenes Werk daran anlehnen.
Die überbordende Monopolisierung einfacher Harmonien, Stilmittel und gefühlter Ähnlichkeiten ist eine bedenkliche Entwicklung. Das zeigt der Fall Blurred Lines/Got to give it up aus den USA, bei dem die Geschworenen die Unterscheidung zwischen Hommage und Plagiat verkannt haben.
Standardharmonien sind freies Musikvokabular. Übereinstimmungen im Popbereich, herausgearbeitet etwa bei 4-Chord-Songs, sind eine musikalische Binsenweisheit.