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+++ Kontroversen um Twitch Leaks
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+++ Studie veröffentlicht: Führt das NetzDG zum Overblocking?
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+++ BGH zum beA: Kein Anspruch auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
+++ Bestandsdatenauskunft: Einigung im Streit um Passwortherausgabe
+++ Facebook gegen Bundeskartellamt: Vorlage an den EuGH
+++ BfDI: Verfassungsrechtliche Einwände gegen Staatstrojaner für die Bundespolizei
+++ BRAK warnt vor falschem beA-Sicherheitsupdate
+++ DSGVO: Bundesländer schließen Vereinbarung nach Art. 26
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+++ Streit um App-Store Provisionen spitzt sich zu
+++ VG Berlin: BMI muss Einsicht in Twitter Chats gewähren
+++ TikTok reicht Klage gegen US-Regierung ein
+++ LfDI BW veröffentlicht Orientierungshilfe zu internationalen Datenverkehr
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+++ Anwaltsgericht Nürnberg: beA-Bußgeld wegen fehlender Anbindung
+++ Presse-LSR in Frankreich: Google muss mit Verlagen verhandeln
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Anmerkung zum Urteil des AGH Berlin v. 14.11.2019, I AGH 6/18
Im Juni 2018 hatten mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, koordiniert durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verklagt. Die Klage richtete sich gegen die Sicherheitsarchitektur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), welche keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorsieht. Der Anwaltsgerichtshof Berlin (AGH) hat die Klage am 14. November 2019 abgewiesen. Artikel vollständig lesen
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