Google hat im April von der französischen Wettbewerbsbehörde verschiedene vorläufige Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Presse-Leistungsschutzrechts (LSR) auferlegt bekommen. Das Unternehmen muss demnach in einen Verhandlungsprozess über eine Vergütung mit der französischen Verlegerbranche eintreten. Zudem darf Google deren Inhalte nicht ausblenden. Die Entscheidung lotet die dogmatischen Grenzen des Kartellrechts in der Informationsgesellschaft neu aus und wird – zurückhaltend gesagt – sicher zur Fortentwicklung der Rechtsprechung beitragen.
Was sind die Hintergründe? Welches Recht wird hier durchgesetzt und was hat das mit dem Kartellrecht zu tun? Artikel vollständig lesen
Heute hat endlich das Bundeskartellamt sein Verfahren gegenüber Facebook abgeschlossen. Demnach werden dem Unternehmen bestimmte Datenverarbeitungen hinsichtlich Drittquellen untersagt. Die Entscheidung bietet Potenzial für angeregte Diskussionen. Hier eine erste Einschätzung und Antworten auf die wesentlichen Fragen: Artikel vollständig lesen
Am 19.02.2016 hat das Landgericht Berlin die Klage gegen Google wegen des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger abgewiesen (Az.:92 O 5/14 kart). Die schriftlichen Urteilsgründe liegen seit kurzem bei uns veröffentlicht vor. Im Ergebnis wird ein tatbestandlicher Marktmachtmissbrauch abgelehnt. Dogmatisch teilweise etwas holprig werden folgende Fragen zum Thema „Kartellrecht und Internet-Plattformen” behandelt:
Hier eine Analyse der Entscheidung: Artikel vollständig lesen
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat ein Verfahren gegenüber Facebook wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke eingeleitet. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Behörde von gestern hervor.
Demnach bestehe der Anfangsverdacht des sogenannten Konditionenmissbrauchs gegenüber den Nutzern – durch Nutzungsbedingungen, die gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Das BKartA hat erhebliche Zweifel, ob die Einwilligungen der Nutzer in die Datenerhebung und -nutzung nach nationalem Datenschutzrecht zulässig ist. Im weiteren Verlauf des Verfahrens will die Behörde eng mit verschiedenen Institutionen im Bereich Daten- und Verbraucherschutz sowie Wettbewerbsaufsicht zusammen arbeiten.
Zur Pressemitteilung des BKartA. Artikel vollständig lesen