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Wochenrückblick: YouTube, TKG, Rundfunkbeitrag

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+++ BGH entscheidet zu urheberrechtlichem Auskunftsanspruch

+++ TKG-Novelle noch vor Weihnachten geplant

+++ Öffentlich-Rechtliche klagen wegen Rundfunkbeitrag

+++ OLG München: Facebook darf Pseudonyme verbieten

+++ Frankreich: DSGVO-Bußgelder gegen Amazon und Google

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Wochenrückblick: Jugendkanal, Google-AGB, EU-Datenschutz

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+++ Stellv. NDR-Verwaltungsratsvorsitzende kritisiert Länder-Beschluss zum Jugendkanal

+++ LG Berlin: Google-AGB in 25 Punkten unwirksam

+++ Koalitionsverhandlungen zum Internet mit ersten Ergebnissen

+++ EU-Berichterstatter: Datenschutzpaket könnte scheitern

+++ E-Mail-Accounts von EU-Parlamentariern gehackt

+++ Öffentliche Einrichtungen in Baden-Württemberg entfernen Facebook-Like-Button Artikel vollständig lesen

Jugendkanal von ARD und ZDF: „Der Beschluss der Ministerpräsidenten hat keine rechtliche Grundlage!“

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Wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Veränderung ansteht, wird daraus meist ein heikles Politikum. Kein Wunder: Rundfunk muss staatsfern sein, seinen Rahmen geben aber Staatsverträge vor. Auch das jüngste Projekt von ARD und ZDF ist ein Problemfall. Die Anstalten planen einen gemeinsamen Jugendkanal für 14-29-Jährige, wie vor gut einem Jahr bekannt wurde; im Gegenzug steht die Kürzung der Digitalkanäle im Raum.

Ende Oktober dieses Jahres wiesen die Regierungschefs der Länder schließlich ARD und ZDF in einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zurecht. Die Sender hätten ihre Hausaufgaben nicht gemacht: Das inhaltliche Konzept sei noch nicht schlüssig, der Bedarf für ein solches Programm sei noch nicht geklärt, der Kanal könne am Ende doch teurer werden als geplant. Einmal mehr stellt sich die Frage: Welche Vorgaben dürfen Regierungschefs, darf der Staat im Hinblick auf das öffentlich-rechtliche Programm treffen?

Nun bezieht die stellvertretende Vorsitzende im NDR-Verwaltungsrat Dagmar Gräfin Kerssenbrock Position zum MPK-Beschluss. Ihr Fazit ist eindeutig: „Der Beschluss hat keine rechtliche Grundlage”, statuiert sie in einem Positionspapier. Gräfin Kerssenbrock erklärt im Telemedicus-Interview, warum sie den Beschluss der Regierungschefs für rechtswidrig hält. Artikel vollständig lesen

Kabel Deutschland will ARD und ZDF verklagen

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Kabel Deutschland will ARD und ZDF verklagen. Damit reagiert der Netzbetreiber auf die Kündigung der Einspeiseverträge durch die Sender. Das hat die FAZ am Montag berichtet.

Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben erst kürzlich die Einspeiseverträge mit Kabel Deutschland, Unitymedia und KabelBW gekündigt. Damit sollen jährlich Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro eingespart werden. Aus Sicht der Sender sei die Zahlung von Einspeiseentgelten heute nicht mehr gerechtfertigt. Artikel vollständig lesen

Tagesschau-App: Außergerichtliche Einigung in Sicht?

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Im Streit um die Tagesschau-App geben sich Verleger- sowie Rundfunkseite offenbar kompromissbereit. Das Magazin „Journalist” berichtet:

„Denkbar ist etwa ein Umbau innerhalb des App-Angebots: Videos und Audios könnten stärker nach vorn gestellt, reine Textteile etwas entschlackt werden. Eine komplette Beschränkung im Textbereich auf Sendemanuskripte und Bildunterschriften, wie es zeitweilig von Verlegerseite vorgeschlagen wurde, sei aber deutlich zu wenig, heißt es ARD-intern.“

Zahlreiche Verleger sehen in der App eine Gefahr für den digitalen Zeitungsmarkt. Im Juni 2011 hatten acht von ihnen, darunter Süddeutsche Zeitung und FAZ, Klage vor dem Landgericht Köln gegen die ARD eingereicht (Az. 31 O 360/11). Die App sei ein nichtsendungsbezogenes presseähnliches Angebot und damit nach dem Rundunkstaatsvertrag unzulässig (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Der nächste Gerichtstermin ist am 22. März 2012.

Zum Artikel auf Journalist Online.
ZAPP-Bericht zur Tagesschau-App auf YouTube. Artikel vollständig lesen

Intendanten-Streit über möglichen ARD-Rat

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Die ARD widmet sich zur Zeit einmal mehr ihrer liebsten Beschäftigung: Sie redet über sich selbst.

Aktueller Anlass ist der Vorschlag, einen neuen übergeordneten ARD-Rat als Aufsichtsgremium für den Senderbund einzurichten. Zuletzt hatte die SPD-Medienkommission im vergangenen Jahr ein solches zentrales Aufsichtsgremium gefordert. Unter den Intendanten der ARD ist jetzt eine heftige Debatte zu diesem Thema ausgebrochen. So sprach sich NDR-Intendant Jobst Plog in einem Spiegel-Interview für einen solchen ARD-Rat aus, während sich seine Kollegen Fritz Raff (SR), Fritz Pleitgen (WDR) und Peter Voß (SWR) gegenüber dem Fachdienst „epd medien“ bzw. der SZ kritisch äußerten.
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Prof. Kleinsteuber fordert ARD-Reform

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Prof. Hans Kleinsteuber, hochdekorierter Experte für Medien und Politikwissenschaften, geht mit der ARD hart ins Gericht. In einem Interview mit der taz fordert er eine grundlegende Strukturreform bei dem Fernsehsender:

Hinter dem System der Rundfunkräte steckt ja die Idee einer öffentlichen, aber staatsfernen Organisation der gesellschaftlich zentralen Medien Radio und Fernsehen. Machtballung sollte durch Gewaltenteilung vermieden werden: Alleingänge eines Intendanten wie selbstherrliche Aktionen eines Rundfunkrats müssen sich wechselseitig ausschließen. Im Moment habe ich eher den Eindruck, dass die Intendanten übermächtig sind gegenüber ihren Aufsichtsorganen. Aber natürlich brauchen Intendanten im Tagesgeschäft ihre Entscheidungsfreiheit.

Die Debatte hatte sich ursprünglich am Rückzug von Günther Jauch aus seiner Position als Polit-Talker entzündet. Jauch, der eigentlich Nachfolger von Sabine Christiansen werden sollte, hatte nach längeren Verhandlungen die Zusammenarbeit entnervt wieder aufgegeben, bevor sie richtig begonnen hatte. Danach machte seine Aussage die Runde, die ARD bestehe aus „Gremien voller Gremlins“.

Zum Interview in der taz. Artikel vollständig lesen

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