Telemedicus hat bereits darüber berichtet: Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat sich im Fall Barbulescu gegen Rumänien (Urteil der Großen Kammer vom 05.09.2017, Beschwerde Nr. 61496/08) mit der Überwachung privater Chatnachrichten eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auseinandergesetzt. Das Urteil des EGMR legt wichtige Grundsätze für den Beschäftigtendatenschutz fest. Darüber hinaus berührt es auch die weitergehende Frage nach der Geltung von (europäischen) Grundrechten im Arbeitsverhältnis. Artikel vollständig lesen