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Das Landgericht Frankfurt hat sich Anfang Juni mit den AGB des App Stores von Samsung befasst und einige Klauseln für unwirksam erklärt. Hintergrund war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der schon im Sommer letzten Jahres mehrere App Stores untersucht und bemängelt hatte.
Die Entscheidung ist eine der ersten, die sich mit den speziellen vertraglichen Anforderungen bei Apps befasst und hat einige interessante Aspekte zu bieten. Artikel vollständig lesen