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+++ Google nimmt zu Vorwürfen der Kommission wegen Android Stellung
+++ Facebook setzt Datenweitergabe von WhatsApp aus
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+++ EU-Terrorbekämpfung – Regelung zu Netzsperren?
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+++ EU-Kommission übersendet Google Beschwerdepunkte wegen Android
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+++ Bundesrat: Resolution für stärkere Regulierung von OTT-Diensten
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Von einer „Zeitenwende auf dem Handymarkt“ sprach Mitte Februar der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM): Erstmals sollen 2012 mehr Smartphones als herkömmliche Handys verkauft werden, so die Prognose. Nur eine Woche später hieß es: „Fast eine Milliarde App-Downloads allein in Deutschland“ im Jahr 2011 – bei weltweit rund 1 Million verfügbaren Apps.
Apps und Smartphones bzw. Tablet-PCs – eine perfekte Symbiose? App Store-Betreiber und App-Entwickler dürfte es jedenfalls freuen: 210 Millionen Euro Umsatz in Deutschland waren letztes Jahr drin. Doch wie so oft: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Denn hinter den App Stores und dem Kauf von Apps stehen komplizierte rechtliche Regelungen – und diese sind bei weitem nicht so ausgereift, wie der Fortschritt auf dem Handymarkt glauben machen könnte. Prompt hat der Verbrauchezentrale Bundesverband Anfang letzter Woche bekannt gegeben, verschiedene App Store-Betreiber abgemahnt zu haben.
Der Kölner Rechtsanwalt Sascha Kremer beschäftigt sich im Rahmen seiner Tätigkeit intensiv mit den rechtlichen Anforderungen an die Entwicklung und den Vertrieb von Apps. In einem vor einigen Wochen mit Telemedicus geführten Interview klärt er über die Hintergründe auf.
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