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Ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat

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„Wird der Bundestagspräsident Markus Beckedahl verklagen?” fragt Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland bei Carta.info. Auch ohne die Hintergründe zu kennen, wird man diese Frage schnell beantworten können: Wahrscheinlich nicht.

Und doch lohnt es sich, die Geschichte hinter dieser eher plakativen Frage etwas genauer anzuschauen. Es geht um ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages über Rechtsfragen der Abgeordnetenkorruption. Bereits 2008 entstand dieses Gutachten. Der Inhalt war in groben Zügen bekannt, veröffentlicht wurde es aber erst jetzt bei netzpolitik.org. Warum erst so spät? Der Bundestag gibt dieses Gutachten nur unter der Bedingung heraus, dass es nicht veröffentlicht werden darf. Begründung: Das Gutachten ist urheberrechtlich geschützt. Artikel vollständig lesen

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