Anmerkung zum Urteil des AGH Berlin v. 14.11.2019, I AGH 6/18
Im Juni 2018 hatten mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, koordiniert durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verklagt. Die Klage richtete sich gegen die Sicherheitsarchitektur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), welche keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorsieht. Der Anwaltsgerichtshof Berlin (AGH) hat die Klage am 14. November 2019 abgewiesen. Artikel vollständig lesen