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OLG Köln: Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

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Das OLG Köln hat am 24. Juni ein weiteres Urteil im Rechtsstreit zwischen Axel Springer und dem Werbeblocker Adblock Plus gefällt (Az.: 6 U 149/15). Im Berufungsverfahren hat das bekannte Medienhaus erstmals einen Teilerfolg errungen. Wie zuvor in der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet, hält das Gericht das Geschäftsmodell der Beklagten – das bezahlte Whitelisting – für unzulässig. Die Entscheidung stellt zugleich die erste Niederlage des Kölner Unternehmens Eyeo dar. Hier eine Analyse der Urteilsgründe: Artikel vollständig lesen

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