+++ BGH: Keine beliebigen Preiserhöhungen bei Netflix
+++ OLG Frankfurt: „Riesigen Shitstorm geerntet“ ist überprüfbare Tatsachenbehauptung
+++ EGMR: Strengere Überwachungsregeln bei Massenüberwachung
+++ Bundeskartellamt leitet zwei Verfahren gegen Google ein
+++ BürgerrechtlerInnen reichen Beschwerden gegen Clearview ein
+++ Bundesrat winkt Gesetze durch
+++ Bundesarbeitsgericht lockert Videobeweis
+++ Journalisten bei Pegida-Demo von Polizei festgesetzt
+++ BGH untersagt Ticketpreisklauseln bei Eventim
+++ Zwiebelfreunde: Durchsuchung war rechtswidrig
+++ Digitalrat der Bundesregierung nimmt Arbeit auf
+++ 5G-Lizenzen: Bundeskartellamt für mehr Wettbewerb
+++ Hamburger Initiative zu Online-Gerichtsverfahren
+++ OLG Dresden: Sixt durfte mit GDL-Chef werben
+++ USK-Freigabe für Computerspiel mit Hakenkreuzen
+++ Es bleibt wohl dabei: beA geht am 3. September online Artikel vollständig lesen
Das OLG Dresden hat eine weitere Entscheidung in der Auseinandersetzung zwischen Blizzard und Bossland gefällt (Az.: 14 U 1127/14). Demnach darf der Bot-Anbieter die Client-Software für die beiden Spiele World of Warcraft und Diablo III nicht zu gewerblichen Zwecken vervielfältigen. Die Entscheidung stellt das Geschäftsmodell professioneller Bot-Programmierer entscheidend in Frage. Wir haben den Volltext beim Gericht angefordert und möchten unseren Lesern hier eine Analyse anbieten. Artikel vollständig lesen
Ende letzten Jahres hat das OLG Hamburg der Bossland GmbH untersagt, die beiden WoW-Bots Honorbuddy und Gatherbuddy zu vertreiben (Az.: 3 U 86/13). Die Entscheidung ist ein Höhepunkt in einem jahrelangen Streit zwischen Blizzard und Bossland und behandelt einige wichtige Fragen zum Thema Bots und Regeln in Online-Spielen. Mittlerweile liegt das Urteil bei uns im Volltext vor. Artikel vollständig lesen
Am 19.11.2013 hat das Landgericht Berlin entschieden: Viele Klauseln aus der Datenschutzerklärung von Google sind zu vage und unbestimmt – und deswegen rechtswidrig. Das Gericht gab damit weitgehend dem Kläger Recht, dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Was genau das Gericht entschied und was das für Google bedeutet, haben wir Bianca Sputnik gefragt. Frau Sputnik ist beim vzbv Referentin im Team Rechtsdurchsetzung. Artikel vollständig lesen
Gewiss kann sich ein TK-Unternehmen bessere Publicity vorstellen, als den Namen „Drosselkom“ verpasst zu bekommen. Den heimste sich die Telekom ein, als sie im Sommer ihre neuen Internettarife vorstellte. Anlass der Empörung: T-DSL sollte ab 2016 mit einem gedeckelten Datenvolumen kommen. Nach 75 GB sollten Kunden nur noch mit 384 kbit/s surfen können, eigene Dienste ausgenommen. Da raunten Spott und Häme durchs Netz, die Telekom torpediere die Netzneutralität und die Kundschaft würde ausbleiben. Gestern hat das LG Köln der Telekom-Drosselung auch noch die juristische Absage verpasst: Die Drosselungsklausel DSL-Flatrateverträgen ist unzulässig, so das LG Köln (Az. 26 O 211/13).
Ein vernünftiges Urteil. Aber: Seine Bedeutung wird überschätzt. Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Frankfurt hat sich Anfang Juni mit den AGB des App Stores von Samsung befasst und einige Klauseln für unwirksam erklärt. Hintergrund war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der schon im Sommer letzten Jahres mehrere App Stores untersucht und bemängelt hatte.
Die Entscheidung ist eine der ersten, die sich mit den speziellen vertraglichen Anforderungen bei Apps befasst und hat einige interessante Aspekte zu bieten. Artikel vollständig lesen
Darf ein Unternehmen die Weiterveräußerung von Download-Dateien durch AGB untersagen? Das Landgericht Bielefeld hatte sich mit dieser Frage im März zu beschäftigen. Es entschied: Ein Verbot in den AGB ist möglich – die Downloads dürfen also nicht weiterveräußert werden (Az.: 4 O 191/11). Eine interessante Entscheidung, die vor allem aufgrund des Grundsatzurteils des EuGH in Sachen UsedSoft vom letzten Sommer zunächst für Überraschung sorgte. Artikel vollständig lesen
Die in AGB enthaltene Angabe „Voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage“ ist wettbewerbswidrig und unwirksam. Das hat das OLG Bremen entschieden. Begründung: Der Zusatz „voraussichtlich” mache die Aussage zur Versandzeit so schwammig, dass der Kunde nicht weiß, woran er ist. Außerdem befasste sich das Gericht mit Amazons 1-Click-Kauf und sah Probleme bei der Einbindung der Widerrufsbelehrung. Artikel vollständig lesen