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Nachdem das Europäische Parlament nach heftigen Protesten ACTA abgelehnt hat, konzentrieren die Proteste sich nun auf CETA. CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist ein Handelsabkommen zwischen Europa und Kanada – und das „neue ACTA”, so wird es jedenfalls behauptet.
Die EU-Kommission streitet allerdings ab, dass CETA „ACTA durch die Hintertür sei“. Die Texte seien sehr unterschiedlich und berücksichtigten, dass sich das Parlament gegen ACTA entschieden habe. Grund für Bedenken gibt es allerdings genug: Das Generalsekretariat des Rates der EU hat kürzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere die strafrechtlichen Vorgaben denen des ACTA Abkommens ähnelten. Es befürchte, dass ähnliche Proteste wie bei ACTA auch CETA behindern könnten. In Reaktion darauf will die EU in CETA laut European Digital Rights nun keine strafrechtlichen Regelungen mehr vorsehen.
Eigentlich wollten die EU und Kanada CETA noch dieses Jahr unterzeichnen. Vergangene Woche äußerte allerdings EU-Handelskommissar De Gucht, dass die Verhandlungen noch andauerten. Einige Schwierigkeiten seien nur politisch zu lösen. Ob CETA dieses Jahr noch kommt, ist deshalb unklar. Jedenfalls wird die EU wahrscheinlich ihr Möglichstes tun, um Ähnlichkeiten mit ACTA auszuschließen.
Die Meldung bei EDR
EU-Kommission zu CETA (pdf)
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Wer hätte vor wenigen Jahren gedacht, dass ein völkerrechtliches Abkommen über das Urheberrecht die Menschen zu tausenden auf die Straßen treiben könnte? Dann wurde ACTA der breiten Masse bekannt und es entbrannte ein Protest, wie man ihn bei einem medienrechtlichen Thema nie gesehen hat.
Wahrscheinlich werden es diese Bilder sein, die von ACTA in Erinnerung bleiben. Denn: Seit heute ist ACTA Rechtsgeschichte. Das Europäische Parlament hat das Abkommen heute – am amerikanischen Independence Day – endgültig abgelehnt und damit ein lehrreiches, kurioses und folgenschweres Kapitel internationaler Gesetzgebung geschlossen. Wir dürfen gespannt sein, unter welcher Flagge das Nachfolgeprojekt im internationalen Urheberrecht segeln wird.
tagesschau.de ausführlich zum Scheitern von ACTA.
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Drei Ausschüsse des EU-Parlaments haben heute gegen ACTA gestimmt. Der für ACTA zuständige Ausschuss für Internationalen Handel (Inta) muss diese Ergebnisse nun berücksichtigen. In einer abschließenden Abstimmungsempfehlung von der Inta werden alle EU-Abgeordneten in Kenntnis gesetzt. EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht von den Grünen meint:
„Die Abstimmungsergebnisse sind ein sehr eindeutiges Zeichen. Ich bin mir sicher, dass es keine Mehrheit für Acta im EU-Parlament geben wird“
Die Abgeordneten des EU-Parlaments sind an die Empfehlungen der Ausschüsse nicht gebunden. Letzten Dienstag stimmte aber auch das niederländische Parlament gegen das Vorhaben. Ein eindeutiges Ergebnis bleibt deshalb weiterhin aus.
Zum Bericht bei Heise.
Themenseite ACTA bei telemedicus.info. Artikel vollständig lesen
Eine Gruppe amerikanischer Verfassungsrechtler hat in einem offenen Brief vom 16.05.2012 an den Senat erklärt, das Handelsabkommen ACTA dürfe noch nicht in Kraft treten. Die Autoren kritisieren nicht etwa die inhaltliche Vereinbarkeit des Abkommens mit Amerikanischem Recht, sondern das Verfahren. Die Verfassung erfordere nämlich für eine Bindung der USA an internationale Abkommen die Zustimmung des Kongresses. Diese sei vorab nicht erteilt worden. Die Senatoren müssten für ein verfassungskonforme Ratifizierung sorgen.
„Regardless of whether ACTA requires changes in U.S. law (many claim that it does), these are matters subject to the legislative power vested in the Congress, not in the sole executive province of the President.“
Zum Offenen Brief der Rechtsprofessoren.
Zum Bericht bei heise.de.
Themenseite ACTA bei telemedicus.info.
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