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Das Thema ist nicht neu: Können Banken eine Kontoeröffnung verweigern, bzw. ein Konto kündigen, wenn das Konto zum Betreiben von Abofallen genutzt werden soll? Nachdem im letzten Jahr bereits einige Zivilgerichte dies bejaht haben, setzte sich nun auch ein Verwaltungsgericht mit dem Problem auseinander. In dem Fall, den das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu beurteilen hatte (Beschluss vom 15. Juni 2010 – 10 ME 77/10), lehnte die Sparkasse Osnabrück die Eröffnung eines Kontos für einen Rechtsanwalt ab, weil er das Inkasso für Abofallen-Betreiber übernehme.