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AG Hamburg: Niedrige Gegenstandswerte in Filesharing-Verfahren auch in Altfällen

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Wieviel darf ein Anwalt für eine Abmahnung in einem Filesharing-Verfahren verlangen? Seit es Verfahren um Filesharing gibt, ist diese Frage umstritten. In den letzten Monaten hat die Diskussion neuen Schub bekommen, spätestens mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist sie wieder in voller Fahrt.

Das Amtsgericht Hamburg hat sich nun in einem Hinweisbeschluss (Beschl. v. 24.10.2013, Az. 32 C 405/13) erneut gegen überhöhte Streitwerte ausgesprochen – und erwägt sogar, das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf Altfälle anzuwenden. Artikel vollständig lesen

Filesharing: Gericht beschränkt Streitwert auf 1.000 Euro

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Das Amtsgericht Hamburg hat in einem Verfahren wegen (privaten) Filesharings den Streitwert auf 1.000 Euro beschränkt. Dies geht aus dem Montag veröffentlichten Hinweisbeschluss vom 24.07.2013 hervor. Das Gericht argumentierte, Rechtsverletzungen im privaten Umfeld wögen weit weniger schwer als solche, die zu gewerblichen Zwecken erfolgten. Entsprechend seien die hier sonst üblichen Streitwerte von bis zu 10.000 Euro deutlich zu hoch. In der Rechtsprechung ist diese Tendenz neu, kommt aber nicht völlig unerwartet. Das Gericht orientiert sich dabei an dem im Juli vom Bundestag beschlossenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Dieses sieht eine Deckelung der Abmahngebühren für Anwälte auf 150 € vor. Die Verbraucherzentrale Hamburg erhofft sich hierauf, dass wenigstens in Bezug auf die Anwaltskosten den „unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie Einhalt geboten” wird.
Zur Meldung auf golem.de.
Zum Hinweisbeschluss auf vzhh.de. Artikel vollständig lesen

„Türkisch für Anfänger“: Waldorf Frommer mahnt ab

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Im Auftrag der Constantin Filmverleih GmbH mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München momentan die urheberrechtswidrige Verbreitung des Fims „Türkisch für Anfänger“ in P2P-Netzwerken (bittorrent) ab. Für eine außergerichtliche Einigung mit den angeblichen Urheberrechtsverletzern verlangt Waldorf die Zahlung eines Betrags in Höhe von 956,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus 450,00 Euro Schadensersatz und 506,00 Euro Rechtsanwaltskosten zusammen. Außerdem verlangt Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Artikel vollständig lesen

Filesharing-Abmahnung: 320.000 Euro Streitwert für Sampler

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Wer unberechtigt in P2P-Netzwerken den House-Sampler „Kontor House of House Vol. 13“ oder Teile davon verbreitet, für den kann es knüppeldick kommen: Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt aktuell im Auftrag der DigiRights Administration GmbH entsprechende Rechtsverstöße ab – und rechnet im konkreten Fall einen geradezu abenteuerlichen Streitwert von 320.000 Euro aus. Man fragt sich: Kann das noch rechtmäßig sein? Artikel vollständig lesen

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