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Zurück ins Funkhaus

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Anmerkung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Rundfunkbeitrag (BVerfG v. 18.7.2018, 1 BvR 1675/16 u.a.)

Ein Gastbeitrag von Dr. Kay E. Winkler

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 entschieden, dass die Schaffung des auf Wohnungen anfallenden Rundfunkbeitrags im Grunde verfassungsgemäß ist. Lediglich wegen der für Zweitwohnungen zu entrichtenden Beiträge sind die Landesgesetzgeber nun zu einer Korrektur aufgerufen.

Der staatlich organisierte Rundfunk erfährt durch dieses Urteil eine weitgehende Bestätigung, allerdings auf Kosten des bislang geltenden finanzverfassungsrechtlichen Abgabensystems. Artikel vollständig lesen

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