Nach langen Diskussionen um die Vorratsdatenspeicherung scheint es nun Klarheit zu geben – zumindest vor Gericht. Am 14. August hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in zwei Verfahren entschieden, dass die Verpflichtungen von Telekommunikationsanbietern (TK-Anbietern) zur Speicherung von Daten „auf Vorrat“ unionsrechtswidrig sind. Spannend bleibt es aber dennoch, weil der politische Wille an einer Speicherung von Daten fortbesteht. Aber wie wird diese künftig aussehen?
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+++ BfDI: Konsultationsverfahren zu Anonymisierung
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