Facebook soll es künftig auch ermöglichen, sich ausschließlich unter einem Pseudonym zu registrieren. Das hat das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein letzten Freitag angeordnet. Hierbei beruft sich das ULD auf § 13 Abs. 6 TMG und wirft Facebook vor:
„Das Unternehmen Facebook Inc. verstößt mit dem angebotenen Registrierungsprozess unter www.facebook.com, bei welchem Echtdaten eingegeben werden müssen, sowie mit der Forderung, eine Kontoentsperrung erst nach Eingabe der Echtdaten vorzunehmen, gegen § 13 Abs. 6 TMG. Es ist dem Unternehmen Facebook Inc. technisch möglich und tatsächlich zumutbar, eine pseudonyme Nutzung von Telemedien zu ermöglichen.“
Nach § 13 Abs. 6 TMG hat ein Diensteanbieter „die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist“. Artikel vollständig lesen
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