Die deutsche Facebook-Kopie StudiVZ scheint kurz vor dem Aus zu stehen. Schon lange lag das Social Network im Sterben. Zu mächtig war Facebook, das zunächst Vorbild von StudiVZ war, später aber zum übermächtigen Konkurrenten wurde. Noch bleiben sowohl StudiVZ als auch MeinVZ am Netz. Die neue Strategie der VZ-Netzwerke, die künftig auch ihren Namen ablegen werden, deutet aber auf das endgültige Todesurteil für die ehemals größten deutschen Social Networks hin. Während für SchülerVZ ein neues Konzept vorliegt, scheint für StudiVZ und MeinVZ das Ende besiegelt zu sein.
Der Niedergang von StudiVZ hat viele Gründe. Skandale, Fehlentscheidungen und Innovationsstau haben sicher zum Niedergang beigetragen. Doch auch das Datenschutzrecht hat StudiVZ das Leben schwer gemacht. Welchen Beitrag hatte der Datenschutz genau? Was lässt sich daraus für die Zukunft lernen? Artikel vollständig lesen
Datenschutzrecht ist permanent im Wandel. Es wird dauerhaft reformiert, ohne tatsächlich in der Gegenwart anzukommen. Manch einer findet Datenschutz deshalb nicht mehr zeitgemäß, sondern nur noch rückwärtsgewandt und technologiehemmend.
Dass wir Datenschutz und ein entsprechendes Regelungsniveau aber dringend brauchen, ist nirgendwo sichtbarer als in sozialen Netzwerken, wo datenschutzrechtliches Chaos herrscht. Denn die zurück liegenden BDSG Novellen I bis III haben leider nur das gesetzlich normiert, was seit Jahren überfällig war. Soziale Netzwerke wie Facebook, StudiVZ und Co. werden vom Bundesdatenschutzgesetz und auch vom Telemediengesetz nach wie vor nur kryptisch erfasst. Die Gesetze wirken dabei wie schlechte Schablonen, mit denen Recht und Realität nicht in Einklang gebracht werden können. Artikel vollständig lesen
Heute wurde wieder ein neues „Datenleck” bei einem der VZ-Netzwerke bekannt. Und wiedermal hat es SchülerVZ erwischt: Ein Informatiker aus Lüneburg hat mit einem selbstgeschriebenen Programm 1,6 Millionen für Mitglieder öffentlich einsehbare Datensätze ausgelesen. Bereits im letzten Jahr hatte ein junger Mann mit derselben Methode Datensätze von StudiVZ erfasst und damit angeblich versucht, die Betreiber zu erpressen.
Schon damals wurden für die VZ-Netzwerke neue Sicherungsvorkehrungen eingeführt, die jedoch zum Teil wegen Protesten von Nutzern wieder abgeschaltet wurden. Das Unternehmen ist sichtbar bemüht, die Daten seiner Nutzer zu sichern, schafft es aber nicht den Ruf als Datenschutzsünder loszuwerden. Und das, obwohl es Facebook als größter Konkurrent erklärtermaßen nicht so eng mit dem Datenschutz seiner Nutzer sieht. Artikel vollständig lesen
In der vergangenen Woche hat die Stiftung Warentest die Ergebnisse ihres bislang größten Tests von Social Networks vorgestellt. Die Verbraucherschützer prüften unter anderem den Schutz personenbezogener Daten bei Facebook, studiVZ & Co. – mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Insgesamt am besten, d.h. mit nur „einigen Mängeln” haben die Netzwerke der VZ-Gruppe abgeschnitten; das Schlusslicht bildet mit „erheblichen Mängeln” das Netzwerk „myspace”. Im Interview erklärte uns die Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte der VZ-Netzwerke Jana Moser wieso gerade studiVZ und schülerVZ vergleichsweise gut bewertet wurden und welche Rolle der Datenschutz bei ihnen spielt. Artikel vollständig lesen
StudiVZ ist kein rechtswidriges Plagiat von Facebook. Das hat das LG Köln heute entschieden (Az. 33 O 374/08). Die amerikanische Facebook Ltd. hatte vor dem Landgericht geklagt, weil StudiVZ das Design und einige Funktionen von Facebook übernommen haben soll. Und in der Tat war StudiVZ vor allem in den Anfangstagen der Internetseite Facebook extrem ähnlich. Rechtswidrig war dies jedoch nicht, so die Entscheidung des Landgerichts. Artikel vollständig lesen
Das BILD-Blog hat gestern mal wieder über „Bilderklau“ durch BILD und andere Medien bei StudiVZ berichtet. Der Autor Lukas Heinser fragt sich, warum StudiVZ nicht rechtlich dagegen vorgeht:
„Es ist längst Routine: Wenn irgendwo junge Leute sterben, gehen Journalisten ins Internet und suchen dort nach Bildern der Toten. […] Die Pflicht, dagegen zu kämpfen, hätten vor allem die Betreiber der Netzwerke. Man sollte annehmen, dass sie sogar ein Interesse daran hätten, schon aus Verantwortung ihren Nutzern gegenüber. Doch der Gedanke täuscht.“
Aber geht das überhaupt? Kann StudiVZ rechtlich dagegen vorgehen, wenn Journalisten Fotos von Nutzern „klauen“? Ist StudiVZ überhaupt in der Lage, seine Nutzer davor zu schützen? Artikel vollständig lesen
Der Zusatz „VZ“ in Domains kann eine Verwechslungsgefahr mit „studiVZ“, „schuelerVZ“ und „meinVZ“ begründen. Das hat das LG Hamburg Anfang Oktober entschieden. Dem Studenten-Netzwerk StudiVZ ist damit ein weiterer Sieg im Kampf um die Vorherrschaft unter den VZ-Domains gelungen. Von „PokerVZ“ bis „RotlichtVZ“: Schon viele Internet-Portale haben in den vergangenen Monaten einstweilige Verfügungen für ihr „VZ“ im Namen kassiert – diesmal hat es das Portal „boerseVZ“ getroffen. Artikel vollständig lesen
Das Social Network StudiVZ geht weiter gegen Konkurrenten vor, die ebenfalls den Namenszusatz „VZ“ benutzen. Auch das Wertpapier-Netzwerk „BörseVZ“ wurde nun nach Angaben der Betreiber abgemahnt. Die Gründer vermuten eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung und haben negative Feststellungsklage beim LG Nürnberg erhoben. Mitbegründer Ralf Müller in der Pressemitteilung des Unternehmens:
„Scheinbar geht StudiVZ Ltd. mit einer aus den immer gleichen Textbausteinen zusammengesetzten „Muster“-Abmahnung gegen jeden vor, der die Buchstaben ‚VZ‘ für seine Internetdomain verwendet. […] Es kann doch nicht sein, dass eine Firma das alleinige Nutzungsrecht von zwei Buchstaben (VZ) für sich beansprucht, wenn es um die Namensgebung von Internetdomains geht – ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Inhalte und Nutzer der anderen Angebote.“
„BörseVZ“ beruft sich insbesondere auf die unterschiedliche Konzeption der Netzwerke und die nicht vergleichbare Zielgruppe – ein Wettbewerbsverhältnis zu StudiVZ bestehe nicht. Notfalls wollen die Betreiber den Streit bis zum BGH durchfechten.
Zur Pressemeldung von BörseVZ.
Entscheidung des LG Köln zum markenrechtlichen Schutz des Zusatzes „VZ“. Artikel vollständig lesen
Bereits Anfang Mai hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Namenszusatz „VZ“ für Internetseiten eine Verwechslungsgefahr mit „StudiVZ“ und „SchülerVZ“ begründet. Die Serie der „VZ“-Seiten sei bei den angesprochenen Verkehrskreisen so beliebt, dass die Abkürzung „VZ“ keineswegs mit dem Begriff „Verzeichnis“, sondern vielmehr mit den Social Networks aus dem Hause Holtzbrinck assoziiert würden:
„Wenn die Antragsgegnerin selbst etwa darauf verweist, dass bei der Domain … „pennerVZ“ für „Pennerverzeichnis“ steht und dies eine gutgemachte und witzige Verhohnepipelung von „T-VZ“ sei, belegt dies, welchen Bekanntheitsgrad die Antragstellerin mit ihrem Zeichenbildungsprinzip erlangt hat: Es ist bereits zum Gegenstand von Parodien geworden, wobei eine „Verhohnepipelung“ für den hiervon Angesprochenen eben nur dann Sinn macht, wenn er auch den Ursprung hierin wiedererkennt.“
Das Urteil im Volltext bei Telemedicus. Artikel vollständig lesen
Spiegel Online schreibt über die aktuelle Facebook-Klage. Im unteren Teil des Artikels findet sich eine Passage, die auf den unbedarften Leser unwichtig wirken mag. Der Jurist erkennt jedoch den Zündstoff:
„StudiVZ hat nach eigenen Angaben bereits am vergangenen Freitag eine Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. „Diese hat das Ziel, von den zuständigen deutschen Gerichten feststellen zu lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind“, heißt es in einer Mitteilung von Sonntag. „Wir sehen der Sache gelassen entgegen“, erklärt StudiVZ-Chef Marcus Riecke.“
Ob „internationale Rechtshängigkeit“, insbesondere vor Gerichten in den USA, in Deutschland ein Zulässigkeitshindernis analog § 261 Abs. 3 ZPO darstellt, ist umstritten. Auch ist bisher noch unklar, wo zuerst geklagt wurde.
Zum Artikel bei Spiegel Online.
Google Booksearch zur internationalen Rechtshängigkeit. Artikel vollständig lesen