„Die Klage wird abgewiesen”. So lautet der Tenor des gestrigen Urteils beim Landgericht Hamburg (Az.: 416 HKO 159/14, nicht rechtskräftig) – die erste Entscheidung in Sachen Adblock Plus. Geklagt hatten Zeit Online und Handelsblatt. Diese verlangten von der Eyeo GmbH aus Köln, dem Unternehmen hinter Adblock Plus, die Unterlassung des Vertriebs ihres Werbeblockers sowie des Acceptable Ads/Whitelist Modells. Telemedicus berichtete.
Keine Behinderung der Kläger
Der zuständige Richter sah entgegen der Ansicht der Kläger keine wettbewerbswidrige Behinderung der werbefinanzierten Online-Angeboten der Verlagshäuser als gegeben an. Denn Eyeo ginge gerade nicht gezielt gegen die Online-Angebote der Kläger vor. Dies ist aber Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht. Das Gericht stellte auch klar, dass der jeweilige Nutzer selbst entscheidet, ob und wenn welche Werbung geblockt werde. Auch sei es für diese leicht und in transparenter Weise möglich die Filterlisten (Acceptable Ads) zu bearbeiten und an die persönlichen Vorlieben anzupassen. Kurzum: Adblock Plus stellt nur ein Werkzeug zu Verfügung – was die Nutzer daraus machen, liegt nicht mehr in der Verantwortung des Werbeblocker-Betreibers.
Wie geht es weiter?
Das erste Urteil stellt für Eyeo einen wichtigen Etappensieg dar und bedeutet eine wichtige Weichenstellung für die noch zahlreichen anhängigen Verfahren, u.a. in Köln und München. Ob aber die Gerichte in den noch ausstehenden Entscheidungen anders urteilen werden bleibt abzuwarten. Das letzte Wort in den Rechtsstreitigkeiten rundum den Werbeblocker ist also noch lange nicht gesprochen. Völlig überraschend war die Entscheidung aus Hamburg aber nicht. Denn Adblock Plus hat durchaus gute rechtliche Argumente auf seiner Seite.
Hintergrund und rechtliche Analyse bei Telemedicus.
Meldung zum aktuellen Urteil des LG Hamburg bei Heise online.
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Schon im Sommer letzten Jahres hatte der Blogger Sascha Pallenberg schwere Vorwürfe gegen den beliebten Werbeblocker Adblock Plus erhoben: Gegen Bezahlung lasse der Adblocker sog. „acceptable ads” zu – Werbenetzwerke sollen sich so gewissermaßen von den Blacklists freikaufen können.
Vergangene Woche machten dann neue Details die Runde: Angeblich habe Google einen zweistelligen Millionenbetrag an die Betreiber von Adblock Plus gezahlt, um Google-Anzeigen als „acceptable ads” einstufen zu lassen. Auch andere Größen der Internetbranche sollen zu den Geldgebern von Adblock Plus gehören.
Heute vermeldet nun der Focus, dass einige große deutsche Werbevermarkter ein Verfahren gegen Adblock Plus anstrengen wollen. Gleichzeitig sollen technische Maßnahmen gegen Adblocker gefunden werden:
„Mehrere große Online-Werbevermarkter wie Axel Springer Media Impact, SevenOne Media (Prosieben Sat.1) und IP Deutschland (RTL) wollen FOCUS zufolge gegen das Eyeo-Geschäftsmodell juristisch vorgehen. Gleichzeitig arbeiten die Websites an der Einführung einer Software, die die Ansicht ihrer Inhalte unterdrückt, wenn Nutzer ihre Werbeblocker nicht ausschalten.”
Interessantes Detail: Schon im September 2013 hatten Verlage versucht, gegen Adblock Plus vorzugehen, hatten ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aber nach der mündlichen Verhandlung vor dem LG Hamburg wieder zurückgezogen. In einem Auftragsgutachten für Adblock Plus hatte im letzten Jahr auch Prof. Dr. Thomas Hoeren die Praxis von Adblock Plus für rechtmäßig befunden.
Kurzmeldung beim Focus.
Eine Übersicht über die Vorwürfe gegen Adblock Plus bei mobilegeeks.de.
Hoeren, Werberechtliche Grenzen des Einsatzes von Adblockern, K&R 2013, 757. Artikel vollständig lesen