Vor einigen Monaten entschied der EuGH im Fall Scarlet Extended. Über die Interpretation dieses Urteils wird weiter gestritten: Einige meinen, das Urteil verbietet jede Art von Netzsperren, andere sehen genau die Gegenansicht bestätigt: Der Gesetzgeber müsse endlich Art. 8 Abs. 3 InfoSoc-RL und Art. 11 Enforcement-RL umsetzen und Netzsperren einführen. Einen lesenswerten Diskussionsbeitrag hat Sven-Erik Heun in den Computer und Recht-News veröffentlicht.
Auszug:
Das Urteil befindet sich damit im Brennpunkt der zum Teil hitzig geführten Debatte zwischen der Internetwirtschaft einerseits und der Inhalteindustrie (insbesondere der Musikindustrie) andererseits über den Umfang von Verpflichtungen der Internet Access Provider zur Verfolgung und Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Mit dem Urteil hat die Internetwirtschaft einen Etappensieg davon getragen, der wiederum von der Inhalteindustrie zum Anlass genommen wird, jetzt erst recht gesetzgeberische Maßnahmen zu fordern, um die Access Provider in die Pflicht zu nehmen.
Heun sieht letztlich keine der beiden Seiten am Ziel:
Danach ist dem Scarlet-Urteil eine angebliche Entscheidungslogik zur Mitwirkungspflicht der Provider an einem allgemeinen, auch präventiven Modell für den Schutz des geistigen Eigentums im Internet gerade nicht zu entnehmen. […] Die vom EuGH im Scarlet-Urteil beschriebene präventive Maßnahme wäre anders als offenbar gefordert daher von vornherein ihrem Inhalt nach restriktiv zu definieren und verfahrensseitig den Gerichten vorbehalten.
Ein schwerer, aber lesenswerter Text.
Zum Artikel in den Computer und Recht-News.