Die neuen AGB von StudiVZ haben für einigen Wirbel unter den Mitgliedern gesorgt. Immer noch haben 10 % der Mitglieder den AGB nicht zugestimmt, sagt CEO Marcus Riecke, mit dem Ergebnis ist er aber dennoch „sehr zufrieden“.
Im Interview beim Netzökonom lässt er sich auch ein wenig in die Karten schauen:
Natürlich nicht zufrieden sind wir damit, wie missverständlich die Darstellung in der Öffentlichkeit ist. Das war ein Kommunikationsfehler und dafür möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen.
Machen Sie es sich damit nicht zu einfach? Wenn es nur ein Kommunikationsfehler gewesen wäre, hätten Sie die AGB doch nicht nachträglich ändern müssen?
Die Behauptung, StudiVZ würde Nutzerdaten verkaufen, bezog sich auf eine Formulierung, die falsch interpretiert wurde. Die Formulierung, dass wir Nutzerdaten für Ermittlungszwecke der Strafverfolgungsbehörden weitergeben, stand und steht in den AGB, weil wir dem Telemediengesetz und nicht dem Telekommunikationsgesetz unterliegen. Daher müssen wir die Daten speichern und dafür widerum müssen wir unsere Nutzer um Erlaubnis bitten. Die Weitergabe der Daten zu kommerziellen Zwecken war niemals geplant. Das haben wir nicht sauber genug formuliert. Juristisch waren die Texte einwandfrei.
Warum haben Sie dann ihre Anwälte gefeuert, wenn die Texte einwandfrei waren?
Wir haben diese Konsequenz gezogen, weil die Texte nicht so klar wie nötig waren. Einige Formulierungen fehlten, die wir jetzt ergänzt haben. Juristisch waren die Formulierungen korrekt, in der öffentlichen Wahrnehmung missverständlich.