Spiegel Online schreibt über die aktuelle Facebook-Klage. Im unteren Teil des Artikels findet sich eine Passage, die auf den unbedarften Leser unwichtig wirken mag. Der Jurist erkennt jedoch den Zündstoff:
„StudiVZ hat nach eigenen Angaben bereits am vergangenen Freitag eine Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. „Diese hat das Ziel, von den zuständigen deutschen Gerichten feststellen zu lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind“, heißt es in einer Mitteilung von Sonntag. „Wir sehen der Sache gelassen entgegen“, erklärt StudiVZ-Chef Marcus Riecke.“
Ob „internationale Rechtshängigkeit“, insbesondere vor Gerichten in den USA, in Deutschland ein Zulässigkeitshindernis analog § 261 Abs. 3 ZPO darstellt, ist umstritten. Auch ist bisher noch unklar, wo zuerst geklagt wurde.