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StudiVZ, Datenschutz und die Kripo

„Wir stehen da zwischen den Fronten. Auf der einen Seite der Datenschutz, auf der anderen Seite die Ermittler. Das Telemediengesetz verbietet uns, ohne Zustimmung der Nutzer Nutzungsdaten zu speichern. So hat der BGH vorigen Herbst entschieden. Die Kripo- und LKA-Beamten verlangen aber genau diese Daten von uns, die wir laut Datenschützern nicht speichern dürfen. Deshalb haben wir die Nutzer der Speicherung der Nutzungsdaten zustimmen lassen.“

So begründet StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke unter anderem die Änderung der Datenschutzbestimmungen Anfang des Jahres. Welche Gründe noch dahinter steckten, welche Anfragen Strafverfolgungsbehörden am meisten stellen und wie das Geschäft mit personalisierter Werbung läuft, erklärt er im Interview mit Spiegel online.

Update: StudiVZ hat zu dem Interview eine eigene Pressemitteilung herausgeben:

Marcus Riecke, CEO studiVZ: „Das heute auf Spiegel Online erschiene Interview hat die Redaktion mit einem angeblich von mir stammenden Zitat als Überschrift eröffnet. Dieses Zitat ist in dem Interview nicht von mir getätigt worden. Die Spiegel Online-Redaktion hat daher die betroffene Passage korrigiert und das Zitat entfernt.

studiVZ wird Daten seiner Mitglieder nur bei offiziellen Ermittlungsersuchen an Strafverfolgungsbehörden weiter leiten. Diese Daten werden im Übrigen nur mit der Zustimmung jedes einzelnen Nutzers von studiVZ gespeichert. Der Bezug zu Fotos mit Drogen konsumierenden Jugendlichen wurde einzig von der Redaktion von Spiegel Online fälschlich hergestellt.

Zum Interview.

Zur weiteren Stellungnahme von StudiVZ.

, Telemedicus v. 28.02.2008, https://tlmd.in/a/676

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