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Studie: Haftungsrisiken als Chilling Effects

Im englischsprachigen Weblog „Internet Policy Review” ist kürzlich ein Artikel erschienen, der sich mit Chilling Effects in England und Wales beschäftigt. Der Artikel basiert auf einer empirischen Studie, die die Autorin Judith Townend durchgeführt hat. Sie befragte dabei Journalisten und Blogger zu der Frage, welche Faktoren Chilling Effects auslösen und wie diese wirken.
Die Studie ist insgesamt sehr in der anglo-amerikanischen Debatte verhaftet; diese konzentriert sich auf Haftungsrisiken als Auslöser von „Chilling Effects”. Dementsprechend erforscht auch Townend als potentielle Auslöser von Einschüchterungseffekten nur die Gefahr von Verleumdungsklagen („Libel”) und „Privacy Law”. Mit „Privacy Law” meint Townend nicht das „diffuse Gefühl des Überwachtwerdens”, sondern die Gefahr, wegen der Veröffentlichung fremder personenbezogener Daten bestraft zu werden: Nicht erst seit dem EuGH-Urteil zu Google Spanien ein immer wichtiger werdendes Risiko für Veröffentlichungen.

Sowohl das Schadensersatzrisiko als auch das „Privacy Law” lösen laut Townend Einschüchterungseffekte aus; das Datenschutzrecht allerdings deutlich schwächer als das Äußerungsrecht.

Wirkmechanismen von Chilling Effects

Die Studie befasste sich auch mit dem Wirkmechanismus von Chilling Effects. Welche Personen sind anfällig für Einschüchterung, welche weniger? Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Dazu Townend:

The surveys expose a spectrum of interpretation; at one end respondents appear unaffected by libel because of their ignorance and lack of awareness of the potential risks; at the other there is even evidence of excessive self-censorship because of their legal knowledge and experience. Respondents’ view of the impact of these laws is dependent on a complex web of influences; as well as knowledge, their editorial decisions are dependent on the legal resources available to them and even their personality. Crucially, their experiences will vary depending on the type of topics they write about, the nature of the publication they are writing for and the medium. The manner in which they are affected varies radically too: they may have been sued, or received warning letters pre or post publication about a possible libel claim, or simply feel uncertain about the legal implications of publishing certain material. All of these factors contribute to their decision to publish or ‘spike’ material, or may even deter them from pursuing ideas in the first place.

Zusammengefasst: Eine strenge Kausalbeziehung zwischen der Einschüchterung und dem Verhalten des Betroffenen gibt es nicht; die Chilling Effects wirken ganz unterschiedlich stark, je nachdem, wer jeweils betroffen ist.

Interessant in diesem Zusammenhang ist eine Überlegung, die Townend zu der Frage anstellt, ob Wissen um die Rechtslage die Chilling Effects eher begünstigt oder eher abschwächt. Hierzu bemerkt sie, der Zugang zu Rechtsberatung könne einerseits die Einschüchterung eindämmen, weil die Journalisten und Blogger sich für Angriffe Dritter eher „gewappnet” fühlen. Andererseits könne aber auch gerade das Wissen um rechtliche Risiken zu Selbstzensur führen. Nicht notwendigerweise führe also der Zugang zu Rechtsverteidigung oder eigenes rechtliches Wissen dazu, dass der Chilling Effect schwächer wird.

Das ist übrigens eine Beobachtung, die ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann: Als jemand, der sich schon von Berufs wegen mit dem Äußerungsrecht, Datenschutzrecht und der Haftung von Weblog-Betreibern auskennt, gehe ich natürlich eher vorsichtig vor, sobald ich als Blogger in rechtliche Graubereiche komme. In einigen Fällen hat Telemedicus aus diesem Grund schon von Veröffentlichungen schon abgesehen oder Kommentare gelöscht. Es gibt aber auch Fälle, in denen wir uns offensiv in rechtliche Spannungsfelder hineinbewegen. Das geschieht dann normalerweise nach einer rechtlichen Abwägung – aber getragen wird eine solche Entscheidung dann weniger von einer sicheren Einschätzung der Rechtslage, sondern eher von der Überzeugung der Redaktion, dass wir die jeweilige Veröffentlichung so wichtig finden, dass wir das Risiko eingehen wollen. Das ist dann keine Frage der Rechtskenntnisse, sondern eine der Geisteshaltung.

Keine simple Kausalbeziehung

Townend diskutiert weiter, ob neben Privacy Law und der Schadensersatzhaftung für das Aufkommen von „Chilling Effects” noch weitere Effekte eine Rolle spielen. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass Chilling Effects von den Betroffenen ganz unterschiedlich wahrgenommen werden: Die Journalisten und Blogger sehen sich bei ihrer Arbeit in einem Netz unterschiedlicher Abhängigkeiten und Notwendigkeiten, die alle darauf einwirken, ob (und wie) sie eine bestimmte Arbeit veröffentlichen. Je nach den Rahmenbedingungen spielen dabei die Chilling Effects eine eher stärkere oder eher geringere Rolle:

There is, however, one unequivocal conclusion that could be drawn from the results in this section: there is no one ‘chilling effect’. Despite its generalised use in relation to libel in media and judicial discourse, it clearly means different things to different people. While the chilling effect is very real to some writers, they interpret it in different ways, offering definitions based on variable components, such as access to resources, legal knowledge and personal experience. Furthermore, the ‘chill’ is perceived at a variety of stages of the editorial process, directly and indirectly, or ‘structurally’ (see Barendt et al., 1997). This suggests the climate is not universally chilly for publishers in England and Wales; it can be more confidently described as hazy, with some people feeling the cold more than others.

Einordnung

Größtenteils sind die Ergebnisse, die Townend vorstellt, kaum überraschend. Natürlich führt es zu einer gewissen Einschüchterung, wenn Journalisten und Blogger sich einem Haftungsrisiko ausgesetzt sehen – diese Erkenntnis hat kaum Neuigkeitswert. Interessant ist allenfalls die Erkenntnis, dass ein Mehrwissen über die Rechtslage bzw. der Zugang zu rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten eher ambivalent wirkt: Einerseits stärkend, andererseits aber auch einschüchternd. Dieser doppelte Einfluss lässt sich als Hinweis darauf interpretieren, dass sowohl positives als auch negatives Chilling denkbar ist: Nicht jede Einschüchterung ist schlecht, in vielen Fällen sorgt sie dafür, dass rechtswidrige Veröffentlichungen unterbleiben. Den Unterschied zwischen positivem und negativem Chilling konnte Townend für ihre Studie nicht messen, da sie ausschließlich die betroffenen Journalisten und Blogger befragt hat.

Interessant ist außerdem der Hinweis darauf, dass die Einschüchterung von den Journalisten und Bloggern zwar ganz unterschiedlich empfunden wird – aber immer in Assoziation zur jeweiligen Rahmensituation. Das zeigt deutlich, dass ein Einschüchterungseffekt sich – anders, als Townend dies teils suggeriert – nicht als linearer, in seinem Wirkmechanismus vollständig nachvollziehbarer Prozess darstellt. Es ist eben gerade nicht z.B. ein konkretes staatliches Handeln, das monokausal dazu führt, dass bestimmte Veröffentlichungen erfolgen oder unterbleiben. Eher beeinflusst der Staat durch sein Handeln das kommunikative Gesamtklima, in dem der öffentliche Diskurs stattfindet. Erst dieses Gesamtklima setzt dann den Rahmen, in dem die individuellen Akteure darüber entscheiden, wie sie ihre Kommunikationsfreiheit nutzen.

Zur Studie bei „Internet Policy Review”.

Hinweis: Der ursprüngliche Artikel hatte das Weblog als „Policy Review” bezeichnet; richtig war aber „Internet Policy Review”. Ich habe die Bezeichnung korrigiert.

, Telemedicus v. 17.05.2014, https://tlmd.in/a/2770

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