Ein Kommentar von Simon Möller.
Um die Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung wird Rechtsgeschichte geschrieben werden, so viel ist sicher. Und Rechtsgeschichte schreiben, das ist nun einmal der Traum eines jeden Juristen, und erst Recht der Traum eines jeden Bundesverfassungsrichters. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass sich derzeit mehrere Senate des BVerfG darum bewerben, den Fall entscheiden zu dürfen, wie die taz berichtet:
Eigentlich ist das ein klarer Fall für den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der die meisten Grundrechtsklagen bearbeitet. Dort ist der liberale Richter Wolfgang Hoffmann-Riem für den Datenschutz zuständig. … Doch auch der konservative Udo Di Fabio aus dem Zweiten Senat will das Verfahren betreuen. Sein Argument: Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung setzt im Wesentlichen eine EU-Richtlinie um – und für Europarecht sei nun mal er zuständig.
Das ist nun erstmal kein schlechtes Zeichen.
Denn in beiden Rechtsgebieten, sowohl im Europarecht wie im Datenschutzrecht, steckt Feuer in dem Fall. Einerseits können die Richter Rechtsgeschichte schreiben, indem sie ihre Rechtsprechung zum Datenschutzrecht weiter ausbauen und – eventuell – eine neue Grundrechtssystematik für die digitalisierte Welt schaffen. Andererseits könnten die Richter den Fall benutzen, um grundsätzlich und unwiederbringlich den EuGH auf einen engen Grundrechtsschutz zu verpflichten – indem sie ihm ganz oder teilweise die Gefolgschaft aufkündigen. Das Bundesverfassungsgericht würde so auf eine sehr bedenkliche Tendenz reagieren: Immer wieder werden Gesetzesvorhaben, die nach deutschem Verfassungsrecht chancenlos wären, über die „Hintertür“ des Europarechts ins deutsche Recht geschmuggelt. Die deutschen Exekutivorgane umgehen die demokratischen Kontrollen der Bundesrepublik Deutschland, um einseitig ihre Interessen durchzusetzen. So geschehen bei den biometrischen Pässen, so geschehen bei der Vorratsdatenspeicherung. Ich vermute, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht dem EuGH aufgeben würde, diese Tendenz zu stoppen – unter der Androhung, es sonst selbst zu tun.
Wenn sich zwei Senate des BVerfG darum streiten, wer von ihnen Rechtsgeschichte schreiben darf, dann ist das gut. Denn allem Anschein nach haben beide Senate im Sinn, ein bürgerrechtsfreundliches Grundsatzurteil zu schreiben. Und das ist für den einfachen Wähler nur vorteilhaft.
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