Wer ein „Di-da, Di-da, Di-da” in ein „Holla-rä-di-ri, di-ri, di-ri” umdichtet, gilt noch nicht als Bearbeiter eines Liedtextes. So hat das LG München in dem Streit um das Kufsteinlied („Die Perle Tirols”) entschieden. Zukünftig wird der Produzent Egon Frauenberger demnach auf Tantiemen verzichten müssen; er hatte sich vor ein paar Jahren nachträglich als Miturheber bei der GEMA registrieren lassen. Laut Urteil gilt der Komponist Karl Ganzer als alleiniger Schöpfer der Tirol-Hymne. Sie entstand bereits 1947 und hat seitdem eine steile Karriere zu einem beliebten und äußerst einträglichen Schlager hingelegt.
Das „Gschmäckle” an dem Fall…
Kein Wunder also, dass die Erben von Ganzer die Rechtslage um die GEMA-Eintragung klären lassen wollten – schließlich geht es hier nicht nur um die Urheber-Ehre, sondern auch um bares Geld! Und in solchen Fällen wird ja dann auch gern mal getrickst, um ein Stück vom Kuchen abzubekommen. So auch hier: Schon die näheren Umstände des Falls sind kurios. Frauenberger ist nämlich nicht nur Verleger, sondern selbst auch Mitglied im GEMA-Aufsichtsrat – und er war ein Freund des 1988 verstorbenen Karl Ganzer. In dieser Funktion riet er der Witwe und Erbin Ganzers kurz vor deren Tod, sich selbst als Urheberin der zweiten Strophe eintragen zu lassen. Damit sollte v.a. der Urheberrechtsschutz des gesamten Liedes verlängert werden. Der dauert nämlich 70 Jahre bis nach dem Tod des (letztverstorbenen) Schöpfers.
Quasi in einem Aufwasch willigte sie auch darin ein, dass Frauenberger sich als Autor der Jodelphonetik im Refrain registrieren ließ. Der führt an, erst mit diesem „Oktavjodler” (anstatt des „Kuckucksjodlers”) sei das Lied bekannt geworden. Auch der Walzertakt, in den er den ursprünglichen Tango, umschrieb, sei seine Idee gewesen und bestimme die heute bekannte Version des Stückes.
Schatten der Vergangenheit
Doch Zweifel an dieser Geschichte hat Frauenberger selbst gesät: So hatte er bei einem früheren Rechtsstreit um das Lied schriftlich bestägtigt, dass allein Ganzer Urheber sei. Deshalb musste er sich die kritische Frage gefallen lassen, warum er erst so spät Ansprüche angemeldet hatte. Frauenberger gab vor, allein „Dummheit, Toleranz und Gutmütigkeit” hätten dazu geführt, dass er seinen ehemaligen Freund als Alleinurheber hatte gelten lassen.
Das scheint den Richter nicht überzeugt zu haben; er entschied, dass die Änderungen bei der GEMA-Registrierung rückgängig gemacht werden müssen. Für die alleinige Urheberschaft Ganzers spreche der ältere Eintrag. Außerdem konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Lied heute nur mit dem Frauenbergerschen „Holla-rä-di-ri, di-ri, di-ri”-Jodler bekannt sei. Vielmehr existierten viele verschiedene Versionen. So scheint jeder Sänger eine indviduelle Ausprägung der Jodelpassage zu kreieren.