Die Witwe des von der RAF ermordeten Jürgen Ponto hat angekündigt, wegen bestimmter Szenen des Kinofilms „Der Baader-Meinhof-Komplex“ gerichtlich gegen die Produktionsfirma Constantin Film vorzugehen. Laut Informationen des Spiegels will sie erreichen, dass die im Film gezeigte Ermordung ihres Mannes künftig nicht mehr gezeigt werden darf. Die im Film gezeigten Vorgänge entsprächen nicht den wahren Geschehnissen: Von einigen anderen Details abgesehen, bemängelt sie insbesondere, dass sie anders als dargestellt die Ermordung ihres Mannes aus nächster Nähe habe miterleben müssen. Eine außergerichtliche Einigung soll bis dato gescheitert sein. Bernd Eichinger, Drehbuchautor und Produzent des Filmes äußert sich zu den Vorwürfen bei Spiegel-Online wie folgt:
„Hätte sich für uns aus den Recherchen ergeben, dass Frau Ponto die Tötung ihres Mannes aus nächster Nähe mitansehen musste, hätten wir das natürlich so gedreht. Das hätte – und ich weiß, das klingt jetzt zynisch – die Dramatik des Films sogar erhöht.“
Aber auch Stefan Aust, auf dessen Buch der Film beruht, beschäftigt die Justiz. Wie der Tagesspiegel berichtet, soll der Stuttgarter Generalstaatsanwalt und ehemalige RAF-Ermittler Klaus Pflieger unlängst eine einstweilige Verfügung erhalten haben: Diese untersagt es Pflieger sich dahingehend zu äußern, dass der ehemalige „Spiegel“-Chefredakteur in früheren Büchern und Artikeln die Vermutung geäußert habe, die in Stammheim inhaftierten RAF-Häftlinge seien „von staatlicher Seite ermordet worden“. Die Behauptungen Pfliegers, so der Anwalt von Aust, seien nachweislich unwahr: Aust habe stets die These vertreten, dass die in Stammheim inhaftierten Terroristen Selbstmord verübt hätten. Zudem fordere Aust vom SWR sowie von der Stuttgarter Zeitung die Aussagen Pfliegers nicht weiter zu verbreiten. Die entsprechenden Dateien müssten daher aus den Internet-Archiven der Medien entfernt werden.