Telemedicus

, von

Streichung der Sat 1-Nachrichten – Eine kritische Analyse

Die Bekanntgabe der Sparpläne der ProSiebenSat. 1 Media AG sorgte in der vergangenen Woche für große Irritationen in der medienpolitischen Landschaft. In einer aufgeregten Debatte, die bisweilen mehr von der Angst vor den sog. „Heuschrecken“ geprägt war, denn von rationalen Erwägungen, ging die Beurteilung der Situation des Öfteren an den politischen, wirtschaftlichen und juristischen Realitäten vorbei. Für Telemedicus Grund genug, sich eingehend mit den Hintergründen der Auseinandersetzung zu beschäftigen.

Die Vorgeschichte

Ende 2006 hatten die Finanzinvestoren Permira und Kohlberg Kravis Roberts (KKR) für etwa drei Milliarden Euro die Mehrheit an Pro Sieben Sat 1 von einer Finanzinvestorengruppe um den US-Milliardär Haim Saban übernommen. Der zunächst geplante Verkauf von Pro Sieben Sat 1 an den Axel-Springer-Verlag war am Veto des Bundeskartellamts gescheitert. In der Folge übernahm ProSiebenSat1 die Senderkette SBS Broadcasting Group für 3,3 Milliarden Euro. Durch den Zusammenschluss von ProSiebenSat.1 mit der in Osteuropa, Skandinavien und den Benelux-Staaten tätigen (ebenfalls mehrheitlich Permira und KKR gehörenden) Sendergruppe haben die Investoren den zweitgrößter TV-Konzern Europas geschaffen und wollen nun der zum Bertelsmann-Konzern gehörenden RTL Group die Marktführerschaft auf dem europäischen Markt streitig machen. Zusammen kommen die beiden Unternehmen, unter ihrem neuen Namen ProSiebenSat.1 Media AG, auf rund drei Milliarden Euro Jahresumsatz (zum Vergleich: die RTL-Group kommt auf ca. 5 Milliarden Euro).

Quelle: ProSieben/Sat.1, genehmigt
Guillaume de Posch, Bild: ProSieben/Sat.1

Während sich Permira und KKR als ehemalige Eigentümer der SBS bereits durch diesen Zusammenschluss über einen erheblichen Gewinn freuen konnten, trägt ProSiebenSat.1 nun die sich aus diesem Geschäft ergebende finanzielle Last, wurde doch die Akquisition über Kredit finanziert: Die Schulden von ProSiebenSat.1 belaufen sich auf mittlerweile ca. 3,5 Milliarden Euro. Während nicht nur Aktionärsvertreter den ihrer Meinung nach zu hohen Kaufpreis kritisierten, verwies ProSiebenSat.1-Chef Guillaume de Posch darauf, dass der Zusammenschluss mit SBS im Wettbewerb auf dem Fernsehmarkt große Chancen biete.

Angesichts dieser Zusammenhänge bemängelten die Landesmedienanstalten die Intransparenz der Geschäfte der neuen Eigentümer von Pro Sieben Sat.1. „Wir kennen zwar die Namen von Private-Equity-Gesellschaften wie Permira und KKR, aber letztlich sind das nur Etiketten, weil wir nicht wissen, welche Investoren hinter diesen Fonds stehen“, äußerte sich Reinhold Albert, der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), in der FAZ (17.07.07). Neben Pro Sieben Sat.1 ständen auch große deutsche Fernsehkabelnetz-Betreiber wie Kabel Deutschland (KDG) und Unity Media unter der Kontrolle von Finanzinvestoren. Theoretisch sei daher denkbar, dass etwa Pro Sieben Sat.1 und KDG von denselben Investoren kontrolliert würden, sagt Albert weiter. Eine solche vertikale Integration zwischen Inhalteanbietern und Netzbetreibern wäre medienrechtlich jedoch bedenklich. Die Landesmedienanstalten, verantwortlich für die Aufsicht über die deutschen Privatsender, haben aus diesen Gründen ein Gutachten über diese Problematik in Auftrag gegeben (Telemedicus berichtete).

Die Sparbeschlüsse – McKinsey lässt grüßen

In den vergangenen Wochen hatte sich die Unternehmensberatung McKinsey eingehend mit dem Unternehmen auseinandergesetzt. Erstes Opfer der Sparmaßnahmen wurde Sat.1: Während entgegen einer Vielzahl anders lautender Berichte die Sat1-Hauptnachrichten um 18:30 Uhr erhalten bleiben, wurden die in den vergangenen Tagen immer wieder zu Nachrichtensendungen hochstilisierten Boulevardmagazine „Sat.1 am Mittag“ und „Sat 1 am Abend“ bereits am vergangenen Montag mit sofortiger Wirkung eingestellt, „Sat.1 – Die Nacht“ soll Ende August zum letzten Mal laufen. Konzernweit sollen rund 180 Jobs gestrichen werden.

Nach einer Analyse der Strukturen und Aktivitäten der Gruppe habe man sich entschlossen, Sparpotenziale auszuschöpfen, sagte ProSiebenSat.1-Chef Guillaume de Posch am vergangenen Dienstag auf der Hauptversammlung in München. Der damit verbundene Stellenabbau, so Posch, solle so sozialverträglich und fair wie möglich durchgeführt werden, was den betroffenen Mitarbeitern, die aus den Medien von den Einsparmaßnahmen erfahren mussten, allerdings wie Hohn vorkommen musste. De Posch verteidigte die Einschnitte, die allein vom Management der Gruppe beschlossen worden seien und „nicht auf Druck von Gesellschaftern wie KKR und Permira“.

Das Sat.1-Management habe alle Sendungen auf Leistung und Rentabilität überprüft. Formate, die diesen Ansprüchen nicht genügen, müssten weichen. Die Ertragskraft solle gesteigert werden, um auch in Zukunft in neue Aktivitäten wie Online und neue Programme investieren zu können und die Gruppe weiter voranzutreiben. So soll die Rendite des Medienkonzerns in den nächsten Jahren von derzeit 22,2 Prozent auf bis zu 30 Prozent gesteigert werden.

Kenner der Szene sehen diese Entscheidung mit Gelassenheit. So zitiert die FTD Lutz Hachmeister, den Chef des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik in Berlin, mit den Worten: „Das ist ein völlig logischer Prozess“. Bereits in den letzten Jahren sei der deutsche Fernsehmarkt mit Sendern überfüllt gewesen, die alle das gleiche machen wollten, ohne dass es dafür genügend Werbegeld gebe. Die FTD weiter:

Drei Dinge haben sich geändert: Es gibt neue Investoren wie bei Sat 1, die Gewinne sehen wollen. Es reift die Erkenntnis, dass der Fernsehmarkt trotz guter Konjunktur nicht mehr wächst (…). Vor allem aber ist da die Unsicherheit, die der Siegeszug der digitalen Technologien schafft. Internetmedien ziehen Publikum und Werbegeld ab, neue Digital-TVAnbieter machen den Platzhirschen Pro Sieben Sat 1 und RTL ihre Position streitig. (…) Die maximale Zuschauerzahl ist längst nicht mehr der größte Ehrgeiz der TV-Chefs. Die großen Sender wie RTL, Pro Sieben und Sat 1 erreichen heute geringere Quoten als noch vor einigen Jahren und sind doch profitabler als in den Boomjahren. Die Strategie: Die Sender spielen billigere Programme ab und nehmen einen gewissen Zuschauerschwund in Kauf.

Medienrechtliche Sanktionen gefordert

Der Aufschrei in der Politik ließ, wie zu erwarten, nicht lange auf sich warten: Parteiübergreifend kritisierten Politiker den Sparkurs und forderten zugleich medienrechtlichen Sanktionen. Auch die Gewerkschaft Verdi meldete sich soleich zu Wort: Die Medienaufsicht, müsse nun mit allen Mitteln prüfen, ob die Sender ihrem Programmauftrag noch nachkämen. CSU-Generalsekretär Markus Söder, dessen Chef Edmund Stoiber sich nach der Übernahme von ProSieben/Sat1 noch zu regelrechten Jubelstürmen hatte hinreißen lassen, verlangte bei Spiegel-Online eine Debatte darüber, ob das deutsche Medienrecht noch zeitgemäß sei. Es könne nicht angehen, dass es bestimmten Unternehmen in der Medienbranche ausschließlich um Gewinnmaximierung gehe. Die Grundversorgung an Nachrichten sei nicht nur Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender:

Auch für die Privaten gilt, dass sie ein Mindestmaß an Informationen liefern müssen und keine reinen Abspielstationen für Unterhaltungsfilme und Nachmittagsshows sind.

Selbst die Landesmedienanstalten, zuletzt insbesondere wegen ihrem unzureichendem Vorgehen gegen die Call-In-Shows von allen Seiten im Kreuzfeuer der Kritik, zeigten sich umgehend alarmiert: „Wenn Sat.1 die Anforderungen an ein Vollprogramm nicht mehr erfüllt, müssen wir über die Konsequenzen nachdenken“, sagte Manfred Helmes, der Direktor der Landesanstalt für Medien und Kommunikation (LMK) in Rheinland-Pfalz, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die LMK hat die Sendelizenz für den Hauptsender Sat.1 vergeben und überwacht die Einhaltung der daran geknüpften Auflagen. Falls der Sender den medienrechtlichen Status eines Vollprogramms verliere, könnte beispielsweise die bislang vorrangige Einspeisung des Programms ins analoge Kabelfernsehen wegfallen, sagte Helmes.

Ich möchte die Privatsender auf keinen Fall von der Verpflichtung entbinden, ein Vollprogramm anzubieten. Sonst würde nur noch Schwachsinn produziert. Für das gesamte duale System aus Privaten und Öffentlich-Rechtlichen ergäbe sich eine Schieflage,

verdeutlicht Helmes sein Anliegen im Interview mit Spiegel-Online.

Forderung nach Lizenzentzug realitätsfern

Bei einem solchen Vollprogramm im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkstaatsvertrag handelt es sich um ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden. Bedenkt man jedoch, dass auch Sender wie Kabel 1, RTL II oder VOX diesen Status genießen und vergleicht man Qualität und Umfang deren Nachrichtenformate mit den verbliebenen Sat1-Formaten, erscheinen die Forderungen nach einem Lizenzentzug doch sehr weit hergeholt. Zudem weist auch Helmes im Spiegel-Online-Interview darauf hin, dass ein Entzug der Sendelizenz nur die Ultima Ratio sei, vorher müssten zunächst andere Maßnahmen ergriffen werden. Zudem übersähen die Kritiker, so epd-medien in einem auch ansonsten sehr lesenswerten Artikel zur Auseinandersetzung, einen weiteren Punkt:

Übereifrige Rufe nach einer Aberkennung der Sendelizenz für Sat.1 und sei es nur so nach einer Aberkennung des Status als Vollprogramm könnten sich als Bärendienst für das Ziel der Programmvielfalt erweisen. Denn wäre Sat.1 kein Vollprogramm mehr, verlöre es nicht nur seine bevorzugten Kabeleinspeisungen und damit Reichweite. Es würde dann ironischerweise auch befreit von der gesetzlichen Auflage, Regionalfenster und Sendezeiten für unabhängige Dritte anzubieten. Das kann nicht gewollt sein.

Hinzu kommt, dass, wie bis zuletzt immer wieder fälschlicherweise berichtet wurde, keineswegs sämtliche Sat.1-Nachrichten vom Bildschirm verschwinden sollen: Schließlich habe es sich bei den eingestellten Formaten nicht um Nachrichten im eigentlichen Sinn gehandelt, sondern um Boulevard-Magazine, sagte Sat.1-Sprecherin Kristina Faßler zur FAZ (18.07.07). Keine Sekunde lang sei daran gedacht worden, die Hauptnachrichten, also „Sat.1 News“, einzustellen. Entscheidend für die Einstufung als Vollprogramm aber sei, so Faßler weiter, „dass Nachrichten ausgestrahlt werden, und das tun wir“. In einem Interview mit dem „Handelsblatt“ verteidigte auch Sat.1-Chef Matthias Alberti das Vorgehen des Senders: Er habe kein Interesse, das Niveau zu senken. An reinen Nachrichtensendungen werde nur „Sat.1 News – Die Nacht“ wegen mangelnden Zuschauerinteresses gestrichen.

Auch Helmut Thoma, ehemaliger Chef von RTL, spricht daher im Interview mit Deutschlandradio im Hinblick auf die empörte Berichterstattung über die Streichung der angeblichen „Nachrichtenmagazine“ von Krokodilstränen. Und der Spiegel schließlich betitelt die abgesetzten Sat.1-Sendungen in seiner aktuellen Ausgabe als Magazine von „zweifelhaftem Ruf“. Abgesehen davon ginge es bei Sat.1 News schon jetzt nur jede vierte Minute um Politik, stattdessen sei (wie übrigens auch bei RTL Aktuell) der Anteil der Berichterstattung über Kriminalität dreimal so hoch, so, laut Spiegel, die Erkenntnisse des Instituts für empirische Medienforschung in Köln: Insbesondere Mord und Vergewaltigung liefen häufig, nicht zu vergessen Kindesmissbrauch. Wirtschaftskriminalität und „ähnlich komplizierte Sachen“ kämen hingegen eher selten vor. In Anbetracht all dieser Gründe muss sich Sat.1 um seine Sendelizenz wohl kaum Sorgen machen, erscheint ein Entzug der Sendelizenz doch sowohl aus juristischen Gründen als auch angesichts der politischen Realitäten kaum realistisch (mehr dazu bei Telemedicus).

Bedeutung der Grundversorgung hervorgehoben

So bringt es wohl am trefflichsten Peter Luley auf Spiegel Online auf den Punkt:

Radikal betrachtet, ist der Sat.1-Verzicht auf Alibi-Nachrichten in gewisser Weise sogar konsequent und zeigt vor allem eins: wie wichtig und unersetzlich bei aller berechtigten Kritik an ARD und ZDF die öffentlich-rechtliche Grundversorgung im Fernsehen nach wie vor ist. Dort allerdings sollte man die Bankrotterklärung des privaten Konkurrenten auf dem Nachrichtensektor als zusätzlichen Ansporn und Auftrag betrachten – und die eigenen Politik-Magazine auch jenseits der Nachrichten hegen und pflegen, anstatt sie zu kürzen und zu formatieren.

Dieser Einschätzung ist wohl zuzustimmen: Das Konzept der Grundversorgung folgt aus dem vom BVerfG verfolgten Ansatz umfassender, freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung. Im sog. Niedersachsenurteil (BVerfGE 73, 118, 257 f.) hält das Gericht fest:

Im Zeichen der Erweiterung des Rundfunkangebots um private veranstaltete und europäische Programme kommt es darauf an zu gewährleisten, dass der klassische Auftrag des Rundfunks erfüllt wird, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und politische Willensbildung, neben Unterhaltung und über laufende Berichterstattung hinausgehender Information seine kulturelle Verantwortung umfasst. (…) Diese essentiellen Funktionen (…) sind nach Lage der Dinge in erster Linie als solche der öffentlich-rechtlichen Anstalten anzusehen. Darin und in der Gewährleistung der Grundversorgung für alle finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart, namentlich die Finanzie-rung durch Gebühren, ihre Rechtfertigung.

Ein von Werbeeinnahmen abhängiger Rundfunkveranstalter hat sich der wirtschaftlichen Notwendigkeit zu beugen, massenattraktive Programme zu möglichst niedrigen Kosten zu verbreiten, woraus sich programm- und vielfaltverengenden Zwänge ergeben (BVerfGE 83, 238, 311). Aufgrund dieser Zwänge sah das Bundesverfassungsgericht die Notwendigkeit der Übertragung der Grundversorgungsaufgabe auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese unterlägen aufgrund ihrer überwiegenden Gebührenfinanzierung nicht in gleicher Weise dem wirtschaftlichen Erfordernis einer massenattraktiven Programmgestaltung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk von Einschaltquoten weitgehend unabhängig sei. Dadurch werde er in die Lage versetzt, ein inhaltlich umfassendes Programmangebot zu erbringen, das den klassischen Rundfunkauftrag – die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung und das kulturelle Leben – umfasst.

Angesichts der derzeitigen Entwicklungen im privaten Sektor des dualen Rundfunksystems ist diese Problematik nach wie vor aktuell, zeigt sich doch einmal mehr, dass die Gewährleistung dieser essentiellen Funktionen durch die privaten Anbieter nicht umfassend gesichert ist. Zwar haben auch private Anbieter bestimmte inhaltliche Verpflichtungen zu erfüllen, diese sind jedoch weniger umfangreich ausgestaltet als jene der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Natürlich können die privaten Rundfunkveranstalter aufgrund ihrer Programmautonomie auch ein Programm mit Grundversorgungscharakter zu veranstalten. Aus dem gleichen Grund können sie dieses Programm aber auch jederzeit wieder einstellen. Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen sich daher darüber freuen, dass die Sat.1-Sparmaßnahmen einmal mehr ihre Notwendigkeit in der deutschen Fernsehlandschaft unterstrichen haben.

, Telemedicus v. 26.07.2007, https://tlmd.in/a/326

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory