Gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde in den letzten Monaten mehrfach Strafanzeige erstattet. Der Grund: Das BSI bietet auf seiner Internetseite Software an, deren Verbreitung seit Inkrafttreten des sog. „Hacker-Paragraphen“ § 202c StGB strafbar sein könnte. Die Anzeigenerstatter stammen nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Bonn selbst größtenteils aus der „Hacker-Szene“. Doch auch das Computer-Magazin Tecchannel gehört dazu. Chefredakteur Michael Eckert erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt, denn der Verantwortliche beim BSI konnte nicht ausgemacht werden. Eckert begründete den Schritt in einem Artikel von letzter Woche:
Die Situation ist für uns so nicht mehr hinnehmbar, und wir haben deshalb beschlossen, aktiv dagegen vorzugehen. Unser Ziel ist es, eine gewisse Rechtssicherheit für uns und damit alle anderen seriösen Internetseiten sowie unsere Leser zu erreichen.
Wir haben deshalb die Bundesrepublik Deutschland und insbesondere deren ausführende Organe dem §-202c-Test unterzogen. Staatliche Einrichtungen mögen zwar Sonderrechte genießen, jedoch sollten sie ihren Bürgern keine illegalen Tools verschaffen. Andererseits zeigt ein strafrechtliches Vergehen eines Bundesamtes auch die Grenzen auf, die der Bürger nicht überschreiten sollte.
Fündig geworden ist Tecchannel in der Softwaresammlung „BOSS“, die das BSI zum Aufspüren und Beseitigen von Sicherheitslücken in Computersystemen zur Verfügung stellt. Insbesondere die Verbreitung des Programms „John the Ripper“ erfülle den Straftatbestand des § 202 c StGB, so Eckert. Denn das Programm diene ausschließlich dazu, Passwörter auszuspähen.
Die Staatsanwaltschaft stellte indes fast alle Verfahren ein: man sehe dort keine Intention des BSI, die Software für kriminelle Zwecke veröffentlicht zu haben. Entsprechend sehe man auch keine kriminellen Zwecke bei der Software, teilte Oberstaatsanwalt Fred Apostel dem Linux Magazin mit.
Chefredakteur Michael Eckert zur Strafanzeige des Tecchannel.
Das Linux-Magazin zur Reaktion der Staatsanwaltschaft.
Update 06.11.2007:
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.