Stefan Niggemeier wurde ein weiteres Mal von der Fernsehproduktionsfirma „Callactive“ abgemahnt. In der zweiten Abmahnung ging es, wie auch schon zuvor, um einen Kommentar zu einem der vielen kritischen Beiträge, die Niggemeier zu den Call-in-Shows verfasst hat, die unter anderem von Callactive produziert werden.
Im Fall der ersten Abmahnung hatte der mehrfache Grimme Online-Award-Träger und Medienjournalist sich noch zur Wehr gesetzt, im Einstweiligen Verfügungsverfahren jedoch verloren. Auch im Fall der zweiten Abmahnung kündigt Niggemeier an „sich mit allen Mitteln gegen diesen Versuch zu wehren“.
Im konkreten Fall geht es um einen Kommentar, den der Blogbetreiber entfernt hatte, bevor ihm die Abmahnung zuging – er hatte also die Rechtsverletzung selbst ausgeräumt, bevor er vom Verletzten dazu aufgefordert wurde. Trotzdem meint der Anwalt von Callactive (laut Niggemeier), dass „trotz der Löschung nicht dauerhaft ausgeschlossen sei, dass dieser Kommentar erneut abgegeben werde.“
Stefan Niggemeier ist anderer Ansicht:
Hätte Callactive mit diesem Vorgehen Erfolg, wäre das meiner Meinung nach das Ende der offenen Diskussion in Foren und Blogs, in den Leserkommentaren von Online-Medien und im Internet überhaupt. Selbst Beiträge, die unmittelbar nach ihrem Erscheinen vom Seitenbetreiber gelöscht werden, könnten dann kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen; sämtliche Kommentare müssten vor ihrer Veröffentlichung überprüft werden.
Die Gerichte beurteilen die Frage, ob Wiederholungsgefahr auch dann noch vorliegt, wenn die Rechtsverletzung bereits vor Zugang der Abmahnung ausgeräumt wurde, unterschiedlich.
Zur Erklärung von Stefan Niggemeier.