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Springer will ProSieben/Sat.1 doch kaufen

Bisher stand eins fest: Egal, ob der Springer-Verlag mit seiner Klage gegen das Fusionsverbot mit ProSieben/Sat.1 Erfolg hat oder nicht – einen neuen Anlauf will der Verlag nicht unternehmen. Dass der zweitgrößte Privatsenderverbund Deutschlands nicht in die Hände des größten Zeitungsverlags Deutschlands wandern wird, schien damit ausgemachte Sache. Doch das hat sich nun komplett geändert.
Heute entschied der BGH, dass das Fusionsverbot, das das BKartellA dem Springer-Verlag und ProSieben/Sat.1 aufgeben hatte, gerichtlich überprüft wird:

Wenn der Springer-Verlag zukünftig in Deutschland einen Sender erwerben wolle – sei es ProSieben oder SAT1, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zum Verkauf stünden, oder sei es ein anderer Sender –, würden ihm vom Bundeskartellamt die Argumente aus der Entscheidung vom Januar 2006 entgegengehalten werden. Er habe daher ein besonderes berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Überprüfung dieser Entscheidung.

Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, das nun klären muss, ob das Bundeskartellamt den Zusammenschluss zwischen Springer und ProSieben-SAT1 zu Recht untersagt hat.

(Pressemitteilung des BGH)

Und dann zitiert die FTD RA Dr. Dirk Schroeder, Anwalt des Springer Verlags:

Am Dienstag sagte ein Anwalt des Verlagskonzerns am Rande der Verhandlung, Springer wolle nach einem juristischen Erfolg im Kartellstreit einen neuen Anlauf nehmen, um ProSieben Sat 1 zu kaufen.

Damit hat sich der Wind in der Causa Springer/ProSiebenSat.1 innerhalb weniger Tage komplett gedreht. Die Äußerung des Anwalts mag rechtstaktisch motiviert gewesen sein; völlig fernliegend ist die Option nicht. Die aktuellen Eigentümer von ProSieben/Sat.1, KKR und Permira, werden den Sender höchstwahrscheinlich bald wieder abstoßen – und dann zählt Springer immer noch zu den heißesten Anwärtern. Immerhin hat sich an der Motivation des Verlags seit seinem letzten Versuch nichts geändert. Anders stehen aber seine Erfolgschancen: Nach einem gewonnenen Prozess wäre mit einer ablehnenden Entscheidung des Bundeskartellamts nicht mehr zu rechnen. Und auch die KEK, die zweite relevante Kontrollbehörde, die für die Begrenzung vorherrschender Meinungsmacht zuständig ist, wäre wohl nicht mehr so gefährlich – denn diese Behörde wird reformiert. Neben die 6 unabhängigen Experten, die im damaligen Prüfungsverfahren ebenfalls für ein Fusionsverbot votiert hatten, treten dann 6 Vertreter der Landesmedienanstalten. Die hatten sich damals allerdings einhellig dafür ausgesprochen, die Fusion zuzulassen. Für eine neue Beteiligung des Springer-Verlags bei ProSieben/Sat.1 bestehen also durchaus Chancen.

Die Pressemitteilung des BGH.

Der Bericht der FTD mit dem zitierten Anwalt.

Hintergrundberichte zum Thema:

Zur Finanzpolitik von Springer.

Zur Konzernpolitik der Finanzinvestoren bei ProSieben/Sat.1.

Zur Reform der KEK.

  • Dr. Simon Assion

    Dr. Simon Assion ist Mitgründer von Telemedicus und Rechtsanwalt bei Bird&Bird.

, Telemedicus v. 25.09.2007, https://tlmd.in/a/421

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