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Spickmich und der Kampf mit dem Morgenstern

Gestern hat der BGH über das Bewertungsportal Spickmich.de entschieden. Rechtsanwalt Thorsten Feldmann hat Spickmich in dem Verfahren juristisch betreut und zieht auf seinem Blog ein persönliches Fazit:

„Besondere Zufriedenheit ziehe ich aber auch daraus, dass ich das Geschäftsmodell von spickmich.de fast von Beginn an juristisch begleiten und gegen alle Widerstände verteidigen durfte. Die Anfeindungen, denen die spickmich-Macher ausgesetzt waren, hatten ihre Grundlage fast alle in der vermeintlichen Rechtswidrigkeit der Plattform. Es war ein Vielfrontenkampf, der weniger mit dem Florett als vielmehr mit dem Morgenstern ausgetragen wurde. Klagende Lehrer, Datenschützer, egal ob zuständig oder unzuständig, die Gewerkschaft Bildung und Wissenschaft, der Philologenverband NRW, das Schulministerium in Düsseldorf, sie alle haben gegen spickmich.de angekämpft, mal lauter oder leiser […] das rechtlich untermauerte Phantomargument “Es kann doch nicht sein, dass…” angeführt. Nun sollte klar sein, dass “es” doch sein kann und dass Grundrechte nicht nur auf dem Papier stehen, auch wenn man als Lehrer erstmals systematisch mit dem Phänomen der Meinungsfreiheit konfrontiert wird.”

Zum lesenswerten und polarisierenden Fazit von Thorsten Feldmann.

, Telemedicus v. 24.06.2009, https://tlmd.in/a/1378

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