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Spickmich.de: Berufungsverhandlung vor dem OLG Köln

Das OLG Köln hat über die Berufung einer Lehrerin in der Sache „spickmich.de“ verhandelt. Die Lehrerin hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des LG Köln eingelegt. Diese hatte damals dem Betreiber des Lehrerbewertungs-Portals spickmich.de recht gegeben.

Bei spickmich.de können Lehrer in verschieden Kategorien benotet werden. Die Namen der Lehrer werden von den Nutzern, also den entsprechenden Schülern, eingepflegt. Die Lehrerin fühlte sich durch die Veröffentlichung ihres Namens und die Benotung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und erwirkte eine einstweilige Verfügung, die jedoch vom LG Köln aufgehoben wurde (wir berichteten).

Am 6. November fand nun die mündliche Verhandlung zu der Berufung der Lehrerin statt. Dabei zeichnete sich offenbar ab, dass zwar auch das OLG Köln dazu tendiert, dem Internetportal recht zu geben, das Gericht jedoch auch die Revision durch den BGH nicht ausschließt. So heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts:

„Der Senatsvorsitzende führte in diesem Zusammenhang aus, er halte eine Entscheidung dieser Grundsatzfrage durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht durchaus für hilfreich. Momentan neige der Senat nach seiner vorläufigen Meinung aber nicht dazu, die Entscheidung des Landgerichts auszuhebeln.“

Zur Pressemitteilung des OLG Köln.

Telemedicus zur Entscheidung des Landgerichts.

, Telemedicus v. 08.11.2007, https://tlmd.in/a/496

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