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SPD und Grüne wollen Presse-Grosso gesetzlich verankern

Die Bundestags-Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich in einem gemeinsamen Antrag für einen gesetzlichen Schutz des Presse-Grossos ausgesprochen. Demnach soll eine kartellrechtliche Ausnahmeregelung für das „zentrale Verhandlungsmandat” des Pressegrosso-Verbandes eingeführt werden.

Das Pressegrosso-System regelt, wie die Zeitschriften in Deutschland an Verkaufsstellen vertrieben werden, z.B. Kiosks. Die Verlage unterhalten keine eigenen Vertriebswege, sondern setzen dafür sog. Grossisten ein. Diese sind gegenüber den Verlagen zur Neutralität verpflichtet, d.h. sie dürfen nicht einzelne Zeitschriften blockieren oder bevorzugen.

Das Presse-Grosso war bisher nicht gesetzlich geregelt, sondern nur aufgrund seiner Vorteile für ein neutrales Vertriebssystem gerichtlich anerkannt. In verschiedenen Gerichtsurteilen wurde dann aber zunächst ein Zwang zum Presse-Grosso und später auch das „zentrale Verhandlungsmandat” des Bundesverbanes Presse-Grosse für kartellrechtswidrig erklärt. Das Grosso-System war dadurch stark angeschlagen.

Der Entwurf enthält keine konkrete Gesetzesformulierung. Statt dessen schlagen Grüne und SPD vor, wie folgt zu beschließen:

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

– gemeinsam mit den Ländern eine gesetzliche Verankerung des neutralen Presse-Grossos sicherzustellen, um die Medienvielfalt und Überallerhältlichkeit dauerhaft gewährleisten zu können;

– im Rahmen der anstehenden Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Regelung einzufügen, die den Grossisten das zentrale Aushandeln von Handelsspannen durch ihren Berufsverband ermöglicht;

– gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob und inwieweit eine Schlichtungsstelle für Streitfragen zwischen den Verlagen und den Grossisten etabliert werden sollte.

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen (BT-Drs. 17/8923).
Zur Nachricht bei beck-aktuell.

, Telemedicus v. 14.03.2012, https://tlmd.in/a/2223

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